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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Maskenpflicht in der Innenstadt: Mit welchen Einschränkungen essen, trinken und rauchen nun doch erlaubt sind

In der Augsburger Innenstadt gilt Maskenpflicht. Unter welchen Bedingungen essen, trinken und rauchen trotzdem erlaubt sind, hat nun Oberbürgermeisterin Eva Weber erläutert.  (Foto: jaf)
In der Augsburger Innenstadt gilt Maskenpflicht. Unter welchen Bedingungen essen, trinken und rauchen trotzdem erlaubt sind, hat nun Oberbürgermeisterin Eva Weber erläutert. (Foto: jaf)
In der Augsburger Innenstadt gilt Maskenpflicht. Unter welchen Bedingungen essen, trinken und rauchen trotzdem erlaubt sind, hat nun Oberbürgermeisterin Eva Weber erläutert. (Foto: jaf)
In der Augsburger Innenstadt gilt Maskenpflicht. Unter welchen Bedingungen essen, trinken und rauchen trotzdem erlaubt sind, hat nun Oberbürgermeisterin Eva Weber erläutert. (Foto: jaf)
In der Augsburger Innenstadt gilt Maskenpflicht. Unter welchen Bedingungen essen, trinken und rauchen trotzdem erlaubt sind, hat nun Oberbürgermeisterin Eva Weber erläutert. (Foto: jaf)

Strengere Kontrollen der Maskenpflicht hatte die Stadt Augsburg in der vergangenen Woche angekündigt. Denn immer wieder würden Passanten diese umgehen und ohne Maske essen, trinken oder rauchen. Der Unternehmerkreis „Zukunft in Not” warf Oberbürgermeisterin Eva Weber nun in einem Schreiben vor, mit den verschärften Maßnahmen Kunden aus der Innenstadt zu vergraulen. In ihrem Antwortschreiben erläuterte Weber nun noch einmal genauer, unter welchen Bedingungen Zigaretten, Speisen und Getränke doch weiterhin erlaubt sind.

Man sei bislang sehr kulant mit der Kontrolle der Maskenpflicht umgegangen, nun soll jedoch strenger geprüft werden, vermeldete die Stadt in der vergangenen Woche. Zu viele hätten es ausgenutzt, mit Essen, Getränken oder Zigaretten um die Maske herum zu kommen. Das werde nun nicht mehr geduldet. Nach einer Übergangszeit würden dann auch Bußgelder für solche Verstöße verhängt.

Der Unternehmerkreis „Zukunft in Not” reagierte bestürzt auf die Ankündigung. „Sie reagieren damit erneut mit strengeren Maßnahmen, als die Bundes- und Landesregierung vorgibt. Wer wird unter diesen
strengeren Regelungen noch in der Innenstadt eine Kaufleidenschaft entwickeln?”, schreibt der Kreis in einer Mail an Weber.

Wie die Oberbürgermeisterin in ihrem Antwortschreiben erläutert, werde die Stadt sich auch weiterhin kulant zeigen. Nur eben nicht mehr ganz so kulant wie vorher. Die Maske dürfe schon abgenommen werden, beim Essen, Trinken oder Rauchen, müsse aber unverzüglich nach dem Bissen, Schluck oder Zug an der Zigarette wieder aufgesetzt werden. „Das bloße In-der-Hand-Halten einer glühenden Zigarette, einer Speise oder eines Getränks berechtigt nicht, die Maske abzusetzen”, so Weber. Wie die Oberbürgermeisterin zudem erklärte, werde die Einhaltung all dieser Reglungen zum eigenen Gesundheitsschutz immer wieder ausdrücklich von Bürgern gewünscht.


Von Kristin Deibl
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