Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Regierung von Schwaben weist Beschwerde gegen OB Weber ab

Zur Kundgebung „Augsburg gegen rechts“ auf dem Rathausplatz kamen Anfang Februar um die 25.000 Menschen. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Kundgebung „Augsburg gegen rechts“ auf dem Rathausplatz kamen Anfang Februar um die 25.000 Menschen. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Kundgebung „Augsburg gegen rechts“ auf dem Rathausplatz kamen Anfang Februar um die 25.000 Menschen. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Kundgebung „Augsburg gegen rechts“ auf dem Rathausplatz kamen Anfang Februar um die 25.000 Menschen. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Kundgebung „Augsburg gegen rechts“ auf dem Rathausplatz kamen Anfang Februar um die 25.000 Menschen. (Foto: Maximilian Tauch)

Es waren um die 25.000 Menschen, die Anfang Februar in Augsburg gegen Rechtsextremismus auf die Straße gingen. Ein Zeichen für Demokratie und Vielfalt wollte auch Oberbürgermeisterin Eva Weber setzen; sie rief unter anderem im städtischen Intranet zur Teilnahme an der „Augsburg gegen Rechts”-Demo auf. Zwei Augsburgern passte dies allerdings nicht. Sie sahen unter anderem die Neutralitätspflicht verletzt und legten Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Schwaben ein. Die Rechtsaufsichtsbehörde gab nun jedoch der Oberbürgermeisterin Recht und wies die Beschwerde ab.

In einem Pressestatement verkündet die Stadt das Ergebnis. Die Regierung von Schwaben habe festgestellt, dass Weber „mit ihrem Intranet-Aufruf zur Demonstration ,Gemeinsam gegen Rechts – Für Demokratie und Vielfalt in der Friedensstadt Augsburg' am 3. Februar 2024 weder ihre Pflicht zur Neutralität verletzt hat, noch dass ihrerseits Befangenheit vorlag”. Die beiden Beschwerdeführer waren der Meinung, Weber sei befangen, da die Versammlungsbehörde, bei der die Großkundgebung anzumelden war, ihr als Chefin der Stadt unterstellt ist.

Breites gesellschaftliches Bündnis gegen Rechtsextremismus

Die Regierung von Schwaben sieht beide Beanstandungen also als nicht gerechtfertigt an. Beim veranstaltenden „Bündnis für Menschenwürde” handle es sich um einen überparteilichen Zusammenschluss, der für den innerstädtischen Zusammenhalt werbe, „ohne sich dabei gegen eine bestimmte politische Gruppierung zu wenden”, zitiert die Stadt aus dem Schreiben der Rechtsaufsicht. Dieses Bündnis sei parteiübergreifend nicht nur von politischen, sondern auch von sonstigen gesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft breit unterstützt worden. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht liege daher nicht vor.

Hintergrund der großen Kundgebung in Augsburg war – wie in vielen anderen deutschen Städten – das konspirative Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam. Einen unmittelbaren Bezug zur AfD hatte weder das Motto der Demo noch der Aufruf, dennoch monierte die Partei im Anschluss, dass viele Teilnehmer sich auf Plakaten klar gegen sie positioniert hatten. Die AfD kritisierte den Aufruf im Nachgang gar als „Nötigung“ – obwohl sie im Aufruf gar nicht genannt wurde.

Bezüglich einer Befangenheit sei in den innerstädtischen Zuständigkeiten eine strikte Trennung gegeben. Diese Trennung sei notwendig und ausreichend, zitiert die Stadt. Es gebe viele Fälle, in denen eine Stadt zugleich für eine Genehmigung zuständig sei, sich andererseits jedoch positionieren müsse.

Weber betont in der Presseerklärung, sie sei froh, dass die Regierung von Schwaben ihre Ansichten zum Vorgehen teile. „Sich für unsere Demokratie einzusetzen, ist und muss auch stets in der Zukunft Aufgabe und Pflicht eines jeden gewählten Stadtoberhaupts sein”, so die Augsburger Oberbürgermeisterin.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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