Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Maximilianstraße: Echte Fußgängerzone oder kleiner Kompromiss?

Wie soll es mit der Maxstraße langfristig weitergehen? Die Bauverwaltung prüft nun, ob Augsburgs zentrale Prachtmeile eine echte Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden soll. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie soll es mit der Maxstraße langfristig weitergehen? Die Bauverwaltung prüft nun, ob Augsburgs zentrale Prachtmeile eine echte Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden soll. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie soll es mit der Maxstraße langfristig weitergehen? Die Bauverwaltung prüft nun, ob Augsburgs zentrale Prachtmeile eine echte Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden soll. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie soll es mit der Maxstraße langfristig weitergehen? Die Bauverwaltung prüft nun, ob Augsburgs zentrale Prachtmeile eine echte Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden soll. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie soll es mit der Maxstraße langfristig weitergehen? Die Bauverwaltung prüft nun, ob Augsburgs zentrale Prachtmeile eine echte Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich werden soll. (Foto: Maximilian Tauch)

Motoren heulen auf, mehrere Sportwagen rollen über das Kopfsteinpflaster. Den Fußgängern bleiben nur die Seitenbereiche der Prachtstraße der Augsburger Innenstadt. Nicht nur die Stadtregierung hätte gerne, dass die Maximilianstraße nachhaltig von einer beliebten Autoposer-Strecke zu einer echten Flaniermeile wird. Einen Verkehrsversuch, mit dem testweise eine Fußgängerzone eingerichtet werden sollte, stoppte im vergangenen Sommer allerdings das Verwaltungsgericht. Stadtpolitik und Bauverwaltung wollen dennoch weiterhin „die klimaangepasste Weiterentwicklung der Maximilianstraße als Flanier- und Prachtmeile Augsburgs” vorantreiben, wie es im Bauausschuss des Stadtrats nun hieß. Die Zeit des Versuchs im vergangenen Jahr, bevor das Gericht eingriff, hat das Baureferat inzwischen ausgewertet. Für die Zukunft der Straße werden jetzt zwei Optionen geprüft.

Im vergangenen Jahr griff die Politik für eine Umwandlung in eine Fußgängerzone bei der Wahl des Mittels daneben. Mit einer „verkehrsrechtlichen Anordnung” richtete die Stadt die Fußgängerzone explizit als „Verkehrsversuch” ein. Im Mai startete das Projekt, die Stadt ließ entsprechende Verkehrszeichen aufstellen. Einigen Grundstückseigentümern und Ladeninhabern entlang der Maxstraße passte die autofreie Zone allerdings nicht in den Kram. Sie klagten. Im August kassierte das Verwaltungsgericht den Verkehrsversuch ein. Das Straßenverkehrsrecht sei nicht das richtige Instrument, so die Begründung. Die Stadt könne jedoch „dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln” einrichten, argumentierte das Gericht. Das Problem: Die Stadt wollte in erster Linie die Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße verbessern, berief sich aber rechtlich darauf, dass wegen zahlreicher Faktoren eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung nötig sei, um einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gegenzusteuern. Eine tatsächliche Gefahrenlage habe die Stadt aber nicht „substantiiert dargelegt”. Das Gericht setzte dem Versuch also ein jähes Ende und die Stadt erntete Hohn und Spott.

Außengastronomie statt Parkplätze

Die Bilanz des Baureferats zeigt nun, dass sich die Anzahl der Autos während des Versuchs von 3200 am Tag auf 1600 Fahrzeuge pro Tag halbiert hat. Die Wagen, die weiterhin in die Zone einfahren durften, waren Lieferverkehr und Anwohner. Ausgesperrt wurden der Parksuchverkehr und die Autoposer. Wie die Bauverwaltung ausführt, ergaben sich „auch nach Beendigung des Verkehrsversuches und der Rückführung zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich weiterhin positive Effekte”. Diese seien auf die gestalterische Neuordnung und Nutzungsoptimierung der Parkplatzflächen zurückzuführen. Die Stadt hatte bereits vor dem Versuch die Zahl der Stellplätze reduziert und den Restaurants und Cafés ermöglicht, ihre Außengastronomie zu erweitern. Es habe sich „eine deutliche Erhöhung der Passantenfrequenz gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum” gezeigt.

Wie die Verwaltung jedoch einräumt, sei gleichzeitig deutlich geworden, dass für eine dauerhafte Lösung die „räumliche Wahrnehmbarkeit als Flaniermeile” weiter gestärkt werden müsse. Insbesondere um die Akzeptanz für eine Ausweisung als Fußgängerzone bei allen Verkehrsteilnehmern langfristig zu erhöhen, sei die deutlich wahrnehmbare Trennung zwischen Geh- und Fahrbereichen aufzulösen. Die Seitenbereiche der Straße sind abgetrennt von der Mitte gestaltet. Aus diesem Grund „bewegten sich trotz der Ausweisung als Fußgängerzone die Fußgängerinnen und Fußgänger während des Verkehrsversuchs vorwiegend auf den vorhandenen seitlichen Gehwegen auf beiden Straßenseiten”, beschreibt die Bauverwaltung in ihrer Auswertung.

Wie soll es nun aber weitergehen? Was nicht infrage komme, sei ein verkehrsberuhigter Bereich, sprich eine „Spielstraße”, oder eine Fahrradstraße. Beides bedeute viel Aufwand in Sachen Umgestaltung, aber wenig Ertrag, so die Bewertung. Somit verbleiben entweder eine Fußgängerzone oder ein sogenannter verkehrsberuhigter Geschäftsbereich als Varianten. Letzterer schreibt Tempo 20 für Autos vor, die Gehsteige könnten bleiben. Für eine echte Fußgängerzone mit Einfahrtbeschränkungen hingegen dürfte es keine Gehsteige mehr geben, sondern nur eine einheitliche Fläche. Der Bebauungsplan müsste geändert werden. Laut Baureferat bestehe daher noch ein „erheblicher Prüfungsbedarf”, um zu einer Entscheidung zu kommen. Untersucht werden sollen unter anderem die Kosten, der Aufwand, erkennbare Verfahrensrisiken und die jeweiligen Auswirkungen auf Anwohner, Gewerbetreibende und die verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Bis Herbst will die Stadt die Optionen prüfen.

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