Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.06.2017 12:00

Exhibitionist muss im Gefängnis bleiben

Weil sich der kleine, schmächtige Mann in der Beweisaufnahme im Februar (wir berichteten) damit zu rechtfertigen versuchte, „irgendwie krank” zu sein, gab das Gericht ein Gutachten in Auftrag, das die Umstände der Taten klären sollte. Dr. Claus Kistner sah nun keine Gründe, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit hindeuten würden. Seiner Ansicht nach habe der 27-Jährige die Taten begangen, um damit seine Minderwertigkeitsprobleme auszugleichen. In Deutschland sei alles viel aufregender und freizügiger, dadurch habe sich der Angeklagte verleiten lassen. „In Deutschland küssen sich Männer und Frauen auf offener Straße”, das habe ihn animiert, übersetzte ein Dolmetscher. Er habe „gar nicht so richtig gewusst”, dass sein Handeln strafbar ist. Das allerdings kaufte ihm das Gericht nicht ab.

Im Juli 2016 kam der 27-Jährige nach Deutschland, weil eine Darmerkrankung in seiner Heimat nicht operiert werden konnte. Im September begann die Serie von Straftaten, im Dezember wurde er von der Aichacher Polizei verhaftet. Seiher sitzt er in U-Haft. Eine DNA-Spur, die von seinem Sperma stammt, hat ihn überführt.

Besonders zur Last legten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft, dass unter den Opfern viele Jugendliche sind und sogar ein zwölfjähriges Mädchen. Das wurde als sexueller Missbrauch bestraft. Die belästigten Frauen blieben zwar körperlich unversehrt („Ich wollte niemanden verletzten”), aber empfanden Abscheu und Ekel. Staatsanwältin Birgit Milzarek sah „keinen Raum mehr für eine Geldstrafe”, sie wollte den Angeklagten hinter Gitter sehen. „Sie haben keine günstige Sozialprognose.”

Richter Günther Baumann nahm ihm besonders übel, dass er nicht schon in der U-Haft mit einer Therapie begonnen hat. Wegen der vielen Straftaten innerhalb kurzer Zeit ist das Gericht überzeugt: „Ohne Therapie bleiben Sie nicht straffrei.”


Von Robert Edler
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