Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.04.2013 14:49

Strafe für Schockanrufer erhöht

Im Dezember des vergangenen Jahres hatte Amtsrichter Christoph Dössinger zwei 35 und 23 Jahre alte Brüder zu 24 und 21 Monaten Haft verurteilt. Dössinger sah es als erwiesen an, dass die beiden Teil einer Bande waren, die mit sogenannten „Schockanrufen“ vor allem russlanddeutsche Senioren um hohe Beträge zu prellen versuchte. Beispiel: „Ihre Schwiegertochter hat ein Kind angefahren. Sie braucht für den Anwalt schnell 10 000 Euro, sonst muss sie ins Gefängnis. Ich schicke jemand, der das Geld abholt.“ Immer wieder war diese Masche auch im Großraum Augsburg erfolgreich. Im Sommer 2012 allerdings geriet das Duo in Kühbach an den Falschen: Der von einer angerufenen Rentnerin alarmierte Sohn hatte von derartigen Betrügereien gelesen und hielt den „Geldabholer“ bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der andere ging den Beamten auf der B 300 ins Netz.

Wie jetzt bekannt wurde, hatte der jüngere der beiden Brüder seine Berufung gegen das Urteil zurückgezogen – für ihn bleibt es bei 21 Monaten Gefängnis. Die Verhandlung gegen den Älteren jedoch fand statt, wobei es dabei Überraschungen gab: Zum einen waren mittlerweile zwei Urteile aus Bremen gegen ihn bekannt geworden, die Richterin Karin Becker in den neuen Spruch einbezog und eine Gesamtstrafe bildete, die um fünf Monate höher lag als die aus der ersten Instanz. Zum anderen legte der Mann, der vor Richter Dössinger noch geschwiegen hatte, diesmal ein umfangreiches Geständnis ab. Ansonsten hätte das Strafmaß vermutlich deutlich über drei Jahren gelegen.


Von pat
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