Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 08.09.2021 15:49

Schutz vor Schutzhunden: Besitzer müssen Zaun erhöhen

Herdenschutzhunde   greifen nicht nur Wölfe an, auch Menschen können sie gefährlich werden - so putzig sie auch scheinen mögen. 	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Herdenschutzhunde greifen nicht nur Wölfe an, auch Menschen können sie gefährlich werden - so putzig sie auch scheinen mögen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Herdenschutzhunde greifen nicht nur Wölfe an, auch Menschen können sie gefährlich werden - so putzig sie auch scheinen mögen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Herdenschutzhunde greifen nicht nur Wölfe an, auch Menschen können sie gefährlich werden - so putzig sie auch scheinen mögen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Herdenschutzhunde greifen nicht nur Wölfe an, auch Menschen können sie gefährlich werden - so putzig sie auch scheinen mögen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Zum Schutz ihrer Rinder und Schafe, die das ganze Jahr über auf der Weide gehalten werden, hat das Paar acht Pyrenäenberghunde eingesetzt. Die Hunde sehen einem Schaf zum Verwechseln ähnlich, aus der Ferne zumindest. Freundlich sollen sie sein, aber wenn sie Gefahr für die Herde wittern, können sie auch angreifen. Bis zu 8000 Euro kostet ein ausgebildeter, zertifizierter Pyrenäenberghund. Und auf der Weide sollen sie bleiben. „Sie sollen die Herde vor Wölfen schützen, in den Bergen vielleicht mehr als bei uns”, meinte das Gericht. Letzteres, nämlich auf der Weide bleiben, erfüllten die Hunde den Weidenbetreibern nicht. Zwischen zwei und vier von ihnen wurden 2018, 2019, 2020 und zuletzt im Februar 2021 immer wieder frei umherlaufend im Ort gesichtet.

Beim Aichacher Ordnungsamt gingen besorgte Anrufe und Beschwerden ein. Die Behörde reagierte und ordnete an, dass die Herdenbesitzer einen „lückenlosen und ausbruchsicheren Zaun” um die Weide herum errichten müssen. Der Zaun sollte so hoch sein, dass die Hunde im aufgerichteten Zustand mit den Vorderpfoten die obere Zaunhöhe nicht erreichen können. Das wären etwa 1,40 Meter gewesen, rechnete das Gericht vor. So ein Zaun hätte etwa 30 000 bis 35 000 Euro gekostet. Das Paar sah das als „unverhältnismäßig” an und klagte dagegen. Die Klage wurde früher schon einmal in einem Eilverfahren zurückgewiesen.

Die Klägerin, die Pyrenäenberghunde züchtet, betonte vehement und immer wieder: „Unsere Hunde springen nicht über den Zaun.” Egal, wie hoch der sei. Die Hunde seien durch eine Schleuse am Eingangstor entwichen, „an dem manipuliert wurde von einer Person, die jetzt nicht mehr am Ort wohnt”.

Das beeindruckte das Gericht nicht sonderlich. Der Vorsitzende Richter fand jedoch einen Kompromiss: Der Zaun muss nicht mehr 1,40 Meter hoch sein, sondern nur 1,20 Meter. Die jetzige Einfriedung hat eine Höhe von etwa 90 Zentimetern. Allerdings muss der neue Zaun „stromführend, lückenlos und undurchlässig” sein. Das kommt den Herdenbetreibern entgegen. „Wir wollten ohnehin für die neue Saison neue Weidenetze anschaffen”, erklärte die Frau.

Zum Schutz der Herde wurde schon ein Zuschussantrag auf einen sicheren Zaun gestellt. Der wurde aber abgelehnt, weil es keinen Nachweis großer Beutegreifer in der Gegend gebe. Da die Stadt Aichach die Zaun- und Machart nicht vorgeschrieben hat, haben die Herdenbesitzer freie Hand, Hauptsache es ist Strom drauf. „Da springt der Hund nur einmal hin und dann nie wieder”, ist der Vorsitzende Richter überzeugt.

Bis 15. Oktober muss der neue Zaun fertig sein. Vom Tisch wäre dann auch das erneute Zwangsgeld, das bereits angedroht wurde: 1500 Euro. 1000 Euro Zwangsgeld pro Person - „die Stadt kassiert immer doppelt bei uns” - werden trotzdem fällig, weil das Klägerpaar bisher nicht auf die entsprechenden Anordnungen der Stadt Aichach reagiert hat. Das schmerzte die Kläger sehr, wie sie deutlich machten. Neuer Zaun muss 1,20 Meter hoch sein


Von Ines Speck
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