Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.08.2021 16:36

Keine Pizza ohne Pacht

Coronabedingt und weil es von verschiedenen Seiten Versäumnisse gab und somit der Streitwert stieg, landete der Fall am Landgericht in Augsburg. Ein Gutachten wurde angeordnet, das die baulichen Mängel untersuchen sollte. Der erste Termin platzte, da die Beklagten nicht anwesend waren, wie der Augsburger Anwalt des Klägers, Philipp Pickartz, berichtete. Erst Ende vergangenen Jahres habe die Immobilie begutachtet werden können. Der Anwalt vermutete eine Verzögerungstaktik. Beim Ortstermin wurden in der Tat auch Mängel festgestellt, unter anderem eine undichte Stelle im Dach. Ein derart minimaler Wassereintritt im Dach rechtfertige maximal eine Mietkürzung von fünf Prozent, aber nie und nimmer die Mietschulden, die sich inzwischen trotz einer niedrigen Pacht auf rund 15?000 Euro belaufen, so die Überzeugung des Klägeranwalts.

Die Betreiber der Pizzeria sahen das anders. Sie weigerten sich, die fehlende Pacht zu bezahlen und forderten zusätzlich 25?000 Euro Entschädigung für entgangene Einnahmen. Die Kläger erklärten sich bereit, im Falle einer sofortigen Räumung alle ausstehenden Forderungen zu erlassen, jedoch keinesfalls eine Entschädigung zu bezahlen. Die Betreiber hätten auch in Coronazeiten ein gutes Geschäft mit dem Hol- und Bringservice gemacht, so erklärte der Besitzer seine Beobachtungen, da er in der direkten Nachbarschaft zur Pizzeria wohnt. Die Schäden am Haus könne man nicht beheben, da die Beklagten gegenüber dem Immobilienbesitzer ein Hausverbot ausgesprochen hatten.

Bei einem erneuten Verhandlungstermin zeigte sich der Vorsitzende Richter im Landgericht Augsburg, Harald Meyer, sichtlich ungehalten: „Ich hab hier eigentlich nichts zu verhandeln”. Er habe die Angelegenheit schriftlich entscheiden wollen, doch die Beklagten und ihr Verteidiger, der Münchner Anwalt Georgios Vlachopoulos, hätten nicht darauf reagiert, erklärte er. Das Angebot der kompletten Erlassung aller Forderungen bei sofortigem Auszug sei „mehr als großzügig”, kommentierte Meyer. Doch die Beklagten und ihr Anwalt lehnten ab und forderten weiterhin die Entschädigung von 25?000 Euro.

Somit war die gütliche Einigung erneut gescheitert und drei Wochen danach erging nun das Urteil. Das Lokal muss mit sofortiger Wirkung geräumt werden und die Beklagten sind zudem verpflichtet, die säumigen Zahlungen der Pacht sowie die Kosten des lange währenden Gerichtsverfahrens aus ihrer Tasche zu bezahlen. Denn nach Ansicht des Landgerichts konnten die Pizzabäcker keinen schlüssigen Beweis für geschäftliche Einbußen antreten, so heißt es in der Urteilsbegründung. Ob die Pizzabäcker zusammen mit ihrem Anwalt das Urteil annehmen, ist ungewiss.

„Die Beklagten haben vier Wochen Zeit, in Berufung zu gehen, doch das kann dann für sie teuer werden”, informierte Klägeranwalt Philipp Pickartz. „Jetzt haben sie es auf jeden Fall schwarz auf weiß. Für uns ist es ein kompletter Sieg”, freut sich der Augsburger Rechtsanwalt nach einer äußerst zähen Verhandlung. „Wenn sie sich jetzt immer noch weigern, müssen sie eben vom Gerichtsvollzieher rausgetragen werden”. Pizzabäcker wollen Pacht nicht zahlen und fordern Entschädigung


Von Heike John
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