Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.04.2013 17:18

Verwirrende Abgase

<p> <x_bildunterschr> <b>Am Kaminkehrer  </b>kommt keiner vorbei. Seine Leistungen und Pflichten sind klar geregelt.   Foto: Bernd Kasper / pixelio.de </x_bildunterschr> </p>
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Die Hausbesitzerin hatte gegen einen Bescheid Mörmanns vom Dezember des vergangenen Jahres geklagt. Darin hatte der Kaminkehrer angekündigt, welche Arbeiten er in bestimmten Zeiträumen abzuleisten gedenke – getreu und streng nach den gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien. Einige dieser Arbeiten hielt die Klägerin jedoch für gänzlich unnötig und monierte vor allem, dass Mörmann mehrere Termine benötige, statt diverse Arbeiten einfach zusammenzulegen. „Damit wird das für mich natürlich alles teurer.“

Mörmann verwahrte sich energisch gegen den Vorwurf der „Abzocke“. Dies ginge an seine Ehre. Auf Nachfrage von Richter Dr. Andreas Endres erläuterte er Punkt für Punkt, welche Überprüfungen er vornehmen müsse, wann eine Kehrung notwendig sei und was es mit der Kehr- und Überprüfungsordnung, kurz KÜO, auf sich habe. Die bayerische Version dieses Regelwerks sei 2011 geändert worden und korrespondiere mehr oder weniger gut mit der „Verordnung zur Durchführung des Bundesemissionsschutzgesetzes für kleine und mittlere Feuerstellen.“ So erfuhr der staunende Laie, dass es sich bei der im Bescheid immer wieder erwähnten „Abgasanlage“ schlicht um den Kamin des Hauses handele, dass Anlagen für „flüssige Brennstoffe“ (Öl) anders überprüft werden müssten als für feste (Holz), dass der Gesetzgeber CO-Messungen verlange und zudem unterschiedliche Prüfungsintervalle je nach Art der Heizung festgelegt habe. „Ich gebe ja zu, dass das verwirrend ist, aber ich hab’s doch nicht erfunden“, erklärte Mörmann und auch Richter Endres bestätigte der Klägerin mehrfach, dass er weder in der Lage sei, die Sinnhaftigkeit der Gesetzgebung zu beurteilen, noch ein Urteil gegen geltende Vorschriften zu sprechen. Dies veranlasste die Angesprochene zwar zur Andeutung, der Richter und der Schornsteinfeger hätten sich gegen sie verbündet, doch Endres gelang es, sogar dies wohlwollend zu überhören. Statt ein mögliches Ordnungsgeld zu verhängen, brachte er die Klägerin dazu, ihre Klage zurückzuziehen und reduzierte den Streitwert von den üblichen 5000 Euro auf ein paar Hundert, so dass die Gerichtskosten nicht zu üppig ausfallen und die Klägerin nur noch mit einer vergleichsweise kleinen Rechnung kalkulieren muss. Diese fühlte sich zwar nach wie vor ungerecht behandelt, doch auf die Frage, welche Kostenreduktionen sie bei einem Erfolg ihrer Klage eigentlich erwartet habe, wurde die Absurdität des Vorgangs deutlich: Sie habe auf jährliche Einsparungen von rund 30 Euro gehofft.


Von pat
north