Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Die Folgen der geplatzten Marktsonntage

Augsburg - Aus für die Augsburger Marktsonntage - das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in der vergangenen Woche entschieden. Ob und wie es mit den verkaufsoffenen Sonntagen nun weitergeht, die zweimal im Jahr in Verbindung mit dem Europatag und dem Turamichele-Fest stattfinden, ist zur Zeit noch unklar und hängt vor allem von der Begründung des Gerichts zum Verbot der Ladenöffnungen ab.
Mit seinem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof die Verordnungen der Stadt, die die beiden jährlichen Marktsonntage bis 2021 genehmigt hat, für rechtswidrig erklärt. Gegen die verkaufsoffenen Sonntage geklagt hatte die „Allianz für den freien Sonntag”, hinter der die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmerbewegung stehen. Aus Sicht der Allianz untergraben die verkaufsoffenen Sonntage den grundgesetzlichen Sonntagsschutz.

Die Auswirkungen des Verbotes werden spürbar sein, glaubt Heinz Stinglwagner, Geschäftsführer der City Initiative Augsburg (CIA). Die CIA hat in der Vergangenheit die Marktsonntage organisiert und veranstaltet gemeinsam mit der Stadt Augsburg das Turamichele Fest. Die verkaufsoffenen Sonntage seien ein wichtiges Instrument gewesen, um Besucher in die Innenstadt zu ziehen. Sie seien eine Werbeveranstaltung für die Innenstadt und eine Möglichkeit für Familien, gemeinsam einkaufen zu gehen.
Vor allem die Finanzierung des Turamichele-Festes sieht Stinglwagner in Gefahr. Denn die erfolgte bislang über Partner aus dem Augsburger Einzelhandel. Damit sei fraglich, ob das Kinderfest zu Ehren des Heiligen Michael künftig noch in dem Umfang stattfinden könne.

Die CIA wolle nun erst einmal die Begründung des Verwaltungsgerichtshofes abwarten, sagt Stinglwagner. Denn für das Urteil gebe es zwei mögliche Gründe: Entweder die Anlässe waren nicht stark genug, um die Öffnung der Geschäfte zu rechtfertigen oder der Bereich, in dem die Einzelhändler ihre Türen an den Sonntagen geöffnet haben, war zu groß.
Sollte das Gericht seine Entscheidung mit zweiterem begründen, „könnte es einen neuen Anlauf für die Marktsonntage geben”, so Stinglwagner. „Davon abgesehen wollen wir andere Optionen, wie eine weitere lange Einkaufsnacht, prüfen.”

Eine neue Chance für die Marktsonntage würde sich auch Wolfgang Puff, Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, wünschen. Für ihn ist das Urteil „sehr sehr bedauerlich”. Die Sonntage seien für viele Menschen aus dem Umland ein Grund gewesen, in die Stadt zu kommen. Für die Einzelhändler sei das gerade in Bezug auf die große Konkurrenz des Online-Handels ein „kleiner Lichtblick” gewesen.
„Es ging nur um zwei Sonntage im Jahr. Die zu verbieten, halte ich für übertrieben”, kritisiert Puff. „Bei allem Verständnis, das würde die Mitarbeiter nicht überstrapazieren.” Zumal viele Arbeitgeber die Marktsonntage auf freiwilliger Basis besetzt und einen Zuschlag bezahlt hätten.

Die Stadt Augsburg will derzeit zum Urteil noch nicht Stellung nehmen, sondern ebenfalls zunächst abwarten, nach welchen Kriterien das Gericht seine Entscheidung getroffen hat, erklärt Ordnungsreferent Dirk Wurm. Bis diese vorliegt, kann es aber noch einige Wochen dauern.
Das Gericht hat die Möglichkeit einer Revision des Urteils nicht zugelassen. Die Stadt könnte lediglich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
(Von Kristin Deibl)


Von Kristin Deibl
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