Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Augsburger Panther mit Teilerfolg vor Gericht

Zur Corona-Zeit waren leere Ränge leider ein übliches Bild im Curt-Frenzel-Stadion. Die finanziellen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen heute Ämter und Gerichte. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Corona-Zeit waren leere Ränge leider ein übliches Bild im Curt-Frenzel-Stadion. Die finanziellen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen heute Ämter und Gerichte. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Corona-Zeit waren leere Ränge leider ein übliches Bild im Curt-Frenzel-Stadion. Die finanziellen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen heute Ämter und Gerichte. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Corona-Zeit waren leere Ränge leider ein übliches Bild im Curt-Frenzel-Stadion. Die finanziellen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen heute Ämter und Gerichte. (Foto: Maximilian Tauch)
Zur Corona-Zeit waren leere Ränge leider ein übliches Bild im Curt-Frenzel-Stadion. Die finanziellen Nachwirkungen der Pandemie beschäftigen heute Ämter und Gerichte. (Foto: Maximilian Tauch)

Die Augsburger Panther müssen derzeit nicht nur auf dem Eis kämpfen, sondern auch vor Gericht. Während sich der Club in der Endphase der Saison auf dem letzten Platz der DEL mitten im Abstiegskampf befindet, ging es nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg um die Auszahlung von Corona-Hilfen in Höhe von rund einer Million Euro. Das Team um Trainer Christof Kreutzer steht nach mehreren verlorenen Partien in Folge auf dem einzigen Abstiegsplatz der Liga. Um den Verbleib in der DEL zu sichern, müssen die Panther in den kommenden Partien gegen Bremerhaven und Düsseldorf unbedingt punkten, bevor zum Abschluss der Hauptrunde Meister München wartet. Insgesamt eine mögliche Aufgabe, aber keine kleine. Unter Druck stand der Verein bereits in der Corona-Pandemie, mit dem Unterschied, dass damals alle Vereine um ihr Überleben kämpfen mussten. Lockdowns wurden verhängt, Spiele abgesagt oder verschoben und fieberhaft erstellten die Vereine Hygienekonzepte, die es ihnen ermöglichen sollten, wenigstens einige Fans in die Hallen zu lassen. Entscheidend war damals weniger, der Stand auf der Tabelle sondern vielmehr, wie hoch die Infektionszahlen am Austragungsort gerade waren. Als reiner Hallensport, der, anders als zum Beispiel der Bundesliga-Fußball, deutlich mehr von den Kartenverkäufen lebt als von den Fernseheinnahmen, war an ein finanzielles Überleben ohne staatliche Hilfen nicht zu denken. Gleich mehrere Programme wurden daher aufgelegt und um die Auszahlung aus einem Hilfstopf ging es gestern vor dem Augsburger Verwaltungsgericht. Die Panther hatten damals insgesamt 1,6 Millionen Euro Corona-Hilfen beantragt allerdings nur etwa 600 000 Euro ausgezahlt bekommen. Um die Differenz von etwa einer Million drehte sich nun der Rechtsstreit.

Die Verhandlung teilte sich in zwei Themenkomplexe. Im ersten ging es um die Überschneidung mit der Profisportförderung. Diese wurde zur Pandemie für alle Profivereine, außer den beiden ersten Fußball-Bundesligen aufgelegt, um die fehlenden Einnahmen durch Ticketverkäufe zu kompensieren. Die IHK Oberbayern hat diese, um eine Doppelförderung zu vermeiden, auf die Überbrückungshilfe III angerechnet. In diesem Punkt kündigte die IHK in der gestrigen Verhandlung eine erneute Entscheidung an, da das Bundeswirtschaftsministerium zwischenzeitlich darauf hingewiesen habe, dass nicht die Profisporthilfe auf die Überbrückungshilfe III angerechnet werde, sondern umgekehrt verfahren werden soll. Hier könnte den Panthern also eine Zahlung von bis zu 600 000 Euro bevorstehen, was für den Verein, der in der DEL nicht zu den finanzstärksten zählt, durchaus als Erfolg zu werten ist.
Im zweiten Komplex ging es um die korrekte Anrechnung der Ausgaben für Mietwohnungen und den Privatanteil von Leasingfahrzeugen, die der Verein den Spielern zur Verfügung stellt, in Höhe von rund 400 000 Euro. Die Augsburger Panther argumentierten in ihrer Klage, dass es sich dabei nicht um gewöhnliche Mitarbeiterwohnungen handle, da sich alle Vereine der DEL auf diese Praxis verlassen würden und ein Anwerben von Spielern ohne diese Vorteile quasi nicht möglich sei. Deshalb stünden diese Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und müssten bei der Förderung bedacht werden. Darüber hinaus, so die Klagevertreter vor Gericht, seien bereits mehrere Beispiele von bayerischen Eishockeyvereinen in der zweiten Liga bekannt, bei denen diese Kosten förderfähig waren.
Das Verwaltungsgericht wollte der Argumentation des DEL-Clubs in diesem Fall jedoch nicht folgen und wies dessen Klage ab. Die Kammer begründete ihr Urteil damit, dass die Mietkosten nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stünden. Auch wenn die angemieteten Wohnungen für die Gewinnung von Spielern nötig seien, würde es sich deshalb nicht um förderfähige Räume für betriebliche Zwecke handeln.
Mit Hinweis auf die genannten Beispiele anderer bayerischer Vereine aus der DEL 2, die bereits eine vorläufige Förderung dieser Kosten erhalten hätten, verwies das Gericht in seinem Urteil darauf, dass die IHK dies in den jeweiligen Schlussabrechnungen im Sinne der Gleichbehandlung korrigieren müsse.


Von Maximilian Tauch
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