Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Verwaltungsgericht stoppt Verkehrsversuch in Maxstraße – Stadt prüft Maßnahmen

Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet. Dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April im kommenden Jahr. Nun kippt das Verwaltungsgericht den Versuch. (Foto: Maximilian Tauch)
Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet. Dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April im kommenden Jahr. Nun kippt das Verwaltungsgericht den Versuch. (Foto: Maximilian Tauch)
Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet. Dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April im kommenden Jahr. Nun kippt das Verwaltungsgericht den Versuch. (Foto: Maximilian Tauch)
Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet. Dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April im kommenden Jahr. Nun kippt das Verwaltungsgericht den Versuch. (Foto: Maximilian Tauch)
Die Stadt Augsburg hatte in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone eingerichtet. Dauern sollte der Versuch von Mai bis Ende April im kommenden Jahr. Nun kippt das Verwaltungsgericht den Versuch. (Foto: Maximilian Tauch)

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat am Freitag dem Antrag zweier Anlieger gegen den Verkehrsversuch in der Maximilianstraße stattgegeben. Durch Letzteren hatte die Stadt Augsburg einen Bereich der innerstädtischen Prachtmeile jüngst zur Fußgängerzone umgestaltet. Bis Mitte August muss die Maxstraße dem Gericht zufolge nun wieder für Autos freigegeben werden. Ein Verkehrsversuch über das Straßenverkehrsrecht sei nicht das richtige Instrument, so die Begründung. Die Stadt könne jedoch, „dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln“, etwa dem Straßen- und Wegerecht, einrichten. Die Stadtregierung selbst reagierte kurz nach der Mitteilung des Gerichts. Eine „Anpassung und notwendige Umorganisation des Straßenraums“ folge.

Man werden prüfen, „welche Elemente weiter rechtlich zulässig sind“, heißt es in der städtischen Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Eva Weber. Die erweiterte Außengastronomie, Sitzbänke und die Begrünung sollen bleiben. Laut Gericht hat die Stadt bis zum 18. August Zeit, den Verkehrsversuch aufzuheben.

Stadt hat die für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche Gefahrenlage nicht ausreichend dargelegt

Die Stadt Augsburg hatte per verkehrsrechtlicher Anordnung vom 30. März in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone für den Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 eingerichtet und entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Dagegen erhoben die Antragsteller, deren Grundstücke in diesem Bereich liegen, Klage und stellten zudem Eilantrag.

Das Gericht gab dem Eilantrag nun mit der Begründung statt, „dass die Stadt Augsburg die für eine solche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs nicht substantiiert dargelegt” habe. Das Vorliegen einer Gefahrenlage sei nicht anhand einer konkreten Ermittlung und Dokumentation nachgewiesen.

Vielmehr solle durch die Einrichtung einer Fußgängerzone die Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße verbessert werden. Die Stadt allerdings habe sich darauf berufen, dass es in der Maximilianstraße in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei, bei denen sich viele Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten und in Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum eine Vielzahl von Gefahren entstanden seien, so das Gericht. Es sei nicht fernliegend, „dass in der Maximilianstraße aufgrund ihrer allgemeinen Bedeutung für die Stadt Augsburg und der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht”. Die Stadt Augsburg habe hierzu aber weder belastbares Zahlenmaterial vorgelegt noch sei bei summarischer Prüfung ersichtlich, dass sie eine solche Gefahrenlage bereits im Vorfeld konkret ermittelt und damit zum Anlass für die Durchführung des Verkehrsversuchs genommen habe.

Fußgängerzone kann mit anderen rechtlichen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, eingerichtet werden

Es spreche einiges dafür, dass der Verkehrsversuch vor dem Hintergrund des Straßenverkehrsrechts nicht das richtige Instrument sei, betont das Verwaltungsgericht in seiner Begründung. Der Stadt Augsburg bleibe es aber wohl unbenommen, „dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, einzurichten”.

„Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich” statt Fußgängerzone

In der Reaktion der Stadt heißt es, das Mobilitäts- und Tiefbauamt werde „die Beschilderung anpassen und die notwendigen Änderungen an den bestehenden Ein- und Umbauten im Straßenraum vornehmen”. Die Maximilianstraße werde zwischen Herkules- und Merkurbrunnen von einer Fußgängerzone wieder in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich” umgewandelt.

Die bereits vor dem Verkehrsversuch praktizierte Sperrung der Maxstraße für den Verkehr donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20.30 Uhr bis 5 Uhr bleibe bestehen. Die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen waren im Zuge des Versuchs in die Fußgängerzone miteinbezogen worden, weil durchfahrende Autos diese nur über die Maximilianstraße verlassen und anfahren können. Die Winter- und Dominikanergasse sollen nun wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt werden, was bedeutet, dass Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit durchfahren dürfen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo-30-Zone.

OB Weber hätte sich „mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht”

„Versuch heißt flexibles Ausprobieren, statt in Stein gemeißelte Tatsachen”, wird Oberbürgermeisterin Weber in der Stellungnahme zitiert. „Es war ein mutiger Schritt, nach vielen Ideen zum Umgang mit unserer Prachtstraße einen neuen Vorstoß zu wagen. Mit einem Versuch geht immer einher, dass er ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen gelingen, sich aber ebenso als nicht umsetzbar erweisen kann, das habe ich immer betont.”

Die Stadt hätte „gerne länger Erfahrungen gesammelt und mit den Daten und Fakten aus den konkreten Evaluierungen dann Tatsachen mit der besten Lösung – in welche Richtung auch immer – geschaffen”. Insofern, so Weber weiter, „finde ich es sehr schade, dass durch die Ungeduld einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht”.

„Den Verkehrsversuch ungestört durchzuführen, wäre eine sehr große Chance gewesen, um dem Stadtrat eine fundierte Einschätzung an die Hand geben zu können”, ergänzt Baureferent Steffen Kercher. Die Verwaltung werde nun Möglichkeiten erarbeiten, wie die Erkenntnisse der vergangenen Monate fortgeführt werden können. (jaf/pm)


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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