„Die Sache ist überschaubar, die Rechtslage nicht!” Gleich zu Beginn der Sitzung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg ließ Vorsitzende Richterin Verena Hueck am Montagmorgen durchblicken, dass der Umgang mit Bibern eine verzwickte Angelegenheit sei und es am meisten Sinn mache, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, anstatt mit Zwangsgeldandrohungen zu operieren. Da macht der possierliche Nager aus Unterschneitbach keine Ausnahme. Seit Jahren lässt sich der tapfere Freiheitskämpfer nicht entmutigen und flickt umgehend jeden Dammbruch, während die Menschen an Land den nächsten Baggereinsatz ordern und sich um Zuständigkeiten streiten. Zuletzt hatte die Bahn sogar Klage gegen eine Anordnung des Landratsamts eingereicht und war damit durchaus erfolgreich. Zumindest was den Damm direkt am Bahngraben anbelangt. Doch wer ist denn letztlich nun zuständig?