Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Monitore in Schaufenstern sollen künftig möglich sein

Streit um Monitore in Schaufenstern: Die Stadtratsfraktionen verständigten sich im August 2022 darauf, dem Sportkind-Laden am Rathausplatz vorläufig den Betrieb der Bildschirme zu ermöglichen. Dies geschah im Zuge einer Duldung. Künftig soll es allgemeine Richtlinien geben. (Foto: Laura Türk)
Streit um Monitore in Schaufenstern: Die Stadtratsfraktionen verständigten sich im August 2022 darauf, dem Sportkind-Laden am Rathausplatz vorläufig den Betrieb der Bildschirme zu ermöglichen. Dies geschah im Zuge einer Duldung. Künftig soll es allgemeine Richtlinien geben. (Foto: Laura Türk)
Streit um Monitore in Schaufenstern: Die Stadtratsfraktionen verständigten sich im August 2022 darauf, dem Sportkind-Laden am Rathausplatz vorläufig den Betrieb der Bildschirme zu ermöglichen. Dies geschah im Zuge einer Duldung. Künftig soll es allgemeine Richtlinien geben. (Foto: Laura Türk)
Streit um Monitore in Schaufenstern: Die Stadtratsfraktionen verständigten sich im August 2022 darauf, dem Sportkind-Laden am Rathausplatz vorläufig den Betrieb der Bildschirme zu ermöglichen. Dies geschah im Zuge einer Duldung. Künftig soll es allgemeine Richtlinien geben. (Foto: Laura Türk)
Streit um Monitore in Schaufenstern: Die Stadtratsfraktionen verständigten sich im August 2022 darauf, dem Sportkind-Laden am Rathausplatz vorläufig den Betrieb der Bildschirme zu ermöglichen. Dies geschah im Zuge einer Duldung. Künftig soll es allgemeine Richtlinien geben. (Foto: Laura Türk)

Zwei Bildschirme waren vor eineinhalb Jahren der Auslöser für eine Debatte über Einzelhandel und Denkmalschutz in Augsburg. Die Geräte standen in den Schaufenstern des Geschäfts „Sportkind” an der Ecke des Rathausplatzes und der Philippine-Welser-Straße – und verstießen durch ihre bloße Anwesenheit gegen Denkmalschutzvorschriften. Die Stadt forderte die Inhaberinnen damals auf, die Monitore zu entfernen, die wechselnde Bilder der Kollektion zeigten. Dem kamen die beiden Geschäftsfrauen aber nicht nach, sondern schalteten einen Anwalt ein und drohten, mit dem Laden in eine andere Stadt zu ziehen. Es folgte ein Streit in den städtischen Gremien, in dessen Zuge immer mehr Stimmen eine Überarbeitung der Vorschriften forderten. Schließlich wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine Neuregelung zu Schaufenstermonitoren und Werbeanlagen zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe trat zusammen, die jetzt Ergebnisse vorgelegt hat.

Die Tatsache, dass „Sportkind” eigentlich eine Augsburger Erfolgsgeschichte ist, verlieh der Diskussion im Sommer 2022 zusätzliche Brisanz. Zwei Augsburgerinnen hatten das Label für Sportkleidung gegründet und ihre Waren zunächst übers Internet vertrieben, ehe sie beschlossen, in ihrer Heimatstadt das erste Geschäft zu eröffnen. Sie zogen an die prominente Stelle am Rathausplatz – in eine Ladenfläche, die zuvor rund zwei Jahre leer stand. Nun ging es für die Stadt also darum, die Wettbewerbsfähigkeit des Innenstadthandels nicht einzuschränken und dennoch gleichzeitig den Denkmalschutz zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe sollte zusammen mit der Stadtverwaltung „zeitgemäße Regeln für Werbeanlagen erarbeiten”, so der Auftrag, den ein gemeinsamer Antrag der großen Stadtratsfraktionen im Sommer 2022 formulierte.

Handel und Denkmalschutz gleichermaßen Rechnung tragen

Die Einkaufsinnenstadt verfüge „über ein besonderes und einzigartiges historisches Ambiente, das es im Zusammenhang mit einem neuen und modernen Kontext zu wahren gilt”, hält die Arbeitsgruppe in der Beschlussvorlage für den Wirtschaftsausschuss des Stadtrats fest, der am Mittwoch über die Neuregelung beschließen soll. Allzu eindeutige Regeln möchte die Stadtverwaltung aber nicht aufstellen. Sie schlägt eine „ermessenskonkretisierende Verwaltungsvorschrift” vor.

Demnach sollen Schaufenstermonitore „allgemein möglich” sein. Aber: „Alle Vorhaben müssen grundsätzlich vorab denkmalschutzrechtlich genehmigt werden.” Als Richtlinie definiert die Stadtverwaltung unter anderem, dass pro Schaufenster ein Bildschirm maximal zwei Quadratmeter groß sein soll – und orientiert sich dabei an den Schaufenstern und Monitoren von „Sportkind”. Letztere wiesen jeweils rund zwei Quadratmeter Bildschirmfläche auf. Mehrere Bildschirme in einem Schaufenster seien möglich, wenn sie eine Gesamtfläche von zwei Quadratmetern nicht überschreiten.

Videos sollen nicht erlaubt sein, jedoch ein langsamer Bildwechsel von 20 Sekunden beziehungsweise drei Bildwechsel pro Minute. Betriebszeiten vorgeben, möchte die Stadt nicht. Auch nachts sollen die Monitore laufen dürfen, analog zur Schaufensterbeleuchtung. Eine Abschaltung ab 23 Uhr werde jedoch empfohlen, heißt es in der Vorlage.

Sofern ein Vorhaben die Kriterien überschreite, werde eine Prüfung von Abweichungen durchgeführt, „um die Außenwirkung im Zusammenhang mit der Umgebungshelligkeit, dem Ladenbau und anderen Rahmenbedingungen zu beurteilen”, so die Stadtverwaltung. Die „ermessenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift” diene künftig als Grundlage für weitere Prüfungen. Darüber hinaus soll eine Art „Verwaltungswegweiser” geschaffen werden, der die Gewerbetreibenden und die Ansprechpersonen in den Ämtern zusammenbringt.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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