Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Fall Schottdorf: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Exfrau Gabriele Schottdorf waren kürzlich vor dem Augsburger Landgericht vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs in 124 Fällen freigesprochen worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt.
Der 75-Jährige und seine Ex-Frau sollen sich von 2004 bis 2007 um 13 Millionen Euro bereichert haben, indem sie zu Unrecht kassenärztliche Vereinigungen zur Auszahlung von Speziallaborleistungen veranlasst hätten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Viereinhalb Jahre Haft und ein Bußgeld in Höhe von 15, 8 Millionen Euro hielt Staatsanwältin Simone Bader für die angemessene Strafe. Das Gericht folgte in seinem Urteil aber der Verteidigung und sprach die beiden Angeklagten frei. Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser warf den Staatsanwälten in ihrer Urteilsbegründung gar eine „selektive und verkürzte Würdigung“ des komplexen Sachverhaltes vor.
Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Revision eingelegt hat, geht der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Zunächst hat das Gericht elf Wochen Zeit, sein Urteil fertigzustellen. Im Anschluss muss die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Monats eine Begründung für die Revision einreichen. Der Bundesgerichtshof prüft dann, ob Rechts- oder Verfahrensfehler vorliegen. Hat die Revision Erfolg, wird der Fall vor dem Augsburger Landgericht neu aufgerollt.

Kristin Deibl


Von Kristin Deibl
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