Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.02.2024 16:44

Anklage nach Explosion im FCA-Stadion

Nach einer Böllerexplosion in der Augsburger Arena hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 28-Jährigen aus dem Bereich Göppingen erhoben. (Archivfoto: Alexander Heinle)
Nach einer Böllerexplosion in der Augsburger Arena hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 28-Jährigen aus dem Bereich Göppingen erhoben. (Archivfoto: Alexander Heinle)
Nach einer Böllerexplosion in der Augsburger Arena hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 28-Jährigen aus dem Bereich Göppingen erhoben. (Archivfoto: Alexander Heinle)
Nach einer Böllerexplosion in der Augsburger Arena hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 28-Jährigen aus dem Bereich Göppingen erhoben. (Archivfoto: Alexander Heinle)
Nach einer Böllerexplosion in der Augsburger Arena hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 28-Jährigen aus dem Bereich Göppingen erhoben. (Archivfoto: Alexander Heinle)

Nach einer Böllerexplosion während eines Heimspiels des FC Augsburg gab es im November mehrere Verletzte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen einen Gästefan wegen „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung” erhoben. Drei weiteren Angeschuldigten wird Beihilfe vorgeworfen.

In der 57. Spielminute des Spiels Augsburg gegen Hoffenheim knallte es. Im Gästeblock war ein Böller gezündet worden. Durch die Detonation wurden insgesamt 14 Personen verletzt, darunter auch Kinder. „Dass es zu keinen weiteren Verletzungen sowie Verletzten – insbesondere der sich aufwärmenden Spieler des FC Augsburg – kam, ist lediglich dem Zufall geschuldet”, so die Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem mutmaßlichen Haupttäter, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt, vor, einen „Mamba-Böller” mit enormer Detonationsgewalt vom Gästeblock aus gezielt in Richtung des Spielfeldes geworfen zu haben.

Der Böller schlug im unteren Bereich des direkt angrenzenden Blocks ein. Es kam zu einer, wie die Staatsanwaltschaft beschreibt, „heftigen, ohrenbetäubenden Detonation und einem hellen Blitz”. Zu diesem Zeitpunkt wärmten sich die Ersatzspieler des FC Augsburg unmittelbar vor der Tribüne des Gästeblocks am Spielfeldrand auf. Beim geworfenen Böller handelte es sich um einen pyrotechnischen Gegenstand, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich sei und dessen Explosionswirkung deutlich über im Inland zugelassene Feuerwerkskörper hinausgehe.

Böllerwurf: Anklage gegen 28-Jährigen

Der Angeschuldigte, ein 28-jähriger Mann aus dem Bereich Göppingen, soll zuvor in einer Whats-App-Gruppe mit den Mitangeklagten – in Kenntnis der Detonationsgewalt – die Mitnahme des Böllers zum Spiel nach Augsburg und die Zündung im Stadion angekündigt haben.

Während sich der mutmaßliche Böllerwerfer mit seinem Fan-Schal und seiner Kapuze vermummt und den Sprengkörper gezündet haben soll, wird den drei Mitangeklagten im Wesentlichen vorgeworfen, sich ebenfalls mit ihren Schals vermummt zu haben, um ihre Tatbeteiligung zu verdecken und um den 28-Jährigen mental bei seiner Tat zu unterstützen. Während der Tatausführung und wenige Minuten davor sollen die Männer eine Fan-Fahne gezielt vor dem mutmaßlichen Haupttäter geschwenkt haben, um diesen zu verdecken. Zudem soll einer der Gehilfen dem Werfer das Feuerzeug für die Zündung gereicht haben.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Freiheitsstrafen von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor. Für die Beihilfe ist der Strafrahmen gesetzlich gemildert, auf sechs Monate bis zu elf Jahre und drei Monate. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Augsburg entscheiden. (pm/jaf)

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