Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.03.2024 11:12

Freispruch für Teppichreiniger

Vor Gericht konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt.  (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Vor Gericht konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Vor Gericht konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Vor Gericht konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Vor Gericht konnte nicht mehr festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Weil er ein Privatdarlehen, das er von einem Kunden bekam, nicht zurückzahlte, musste sich ein 53-jähriger Mann jüngst wegen Betrugs vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte reinigte im September 2018 für seinen damals 75-jährigen Kunden einen Teppich in dessen Wohnung. Bei einem vertrauensvollen Gespräch gab der Angeklagte an, ein Darlehen von 22.000 Euro zu benötigen, um Teppichwaren beim Hamburger Zoll auszulösen. Der Senior gab dem Angeklagten die volle Summe in bar. Weil der Teppichreiniger das Geld trotz Vereinbarung nicht zurückzahlte, warf ihm die Staatsanwaltschaft Betrug vor.

Die Richterin sprach den Angeklagten bei der Verhandlung am Dienstag frei. Laut Mitteilung des Amtsgerichts konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um den Täter handelt. Der Senior ist vor dem Verhandlungstermin verstorben. (pm)

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