Gegen eine saftige Geldbuße konnte ein Fliesenleger aus dem Landkreis Aichach-Friedberg eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs verhindern. Er hatte bei seiner Firma zu Mitarbeiterkonditionen bestellt und wollte die Ware einem Freund zukommen lassen - was laut Firmenstatuten ausdrücklich nicht erlaubt war. Angesichts der hohen Summe wäre sogar eine Haftstrafe möglich gewesen.