Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Bewährungsstrafe und Wertersatz von 100.000 Euro für Geldwäscher

Das Gericht ordnete auch an, dass der 37-Jährige Wertersatz von etwa 100.000 Euro leisten muss.  (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Das Gericht ordnete auch an, dass der 37-Jährige Wertersatz von etwa 100.000 Euro leisten muss. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Das Gericht ordnete auch an, dass der 37-Jährige Wertersatz von etwa 100.000 Euro leisten muss. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Das Gericht ordnete auch an, dass der 37-Jährige Wertersatz von etwa 100.000 Euro leisten muss. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Das Gericht ordnete auch an, dass der 37-Jährige Wertersatz von etwa 100.000 Euro leisten muss. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Ein heute 37 Jahre alter Mann hat sich vor kurzem vor dem Augsburger Amtsgericht wegen zweier Betrugsfälle verantworten müssen. Dabei wurde Bankkunden in einem Telefongespräch jeweils ein Notfall vorgespielt, um an deren Bankdaten, vor allem Transaktionsnummern, zu kommen. Im Anschluss wurde den Opfern insgesamt mehr als 100.000 Euro abgebucht.

Im Detail ging es um zwei Fälle aus dem Jahr 2022, in denen der Angeklagte beschuldigt wurde, bei den Opfern angerufen zu haben. Der Erste Fall trug sich laut Anklage im März zu. Hier gab sich ein Anrufer als Mitarbeiter der Bank aus und täuschte einem zum Zeitpunkt der Tat 85 Jahre alten Mann vor, dass sich auf dem Konto des Mannes ein Trojaner befinde. Er brachte das Opfer dazu, seine Bankdaten und Transaktionsnummern preiszugeben, woraufhin drei Überweisungen von knapp unter 53.000 Euro auf dem Konto des Angeklagten eingingen.

Im zweiten Fall wurde ein 75-Jähriger betrogen. Wieder gab sich ein Anrufer als Mitarbeiter einer Bank aus. Dieses Mal gab er seinem Opfer gegenüber an, dass eine Abbuchung von 44.500 Euro für einen Autokauf anstehe und die Abbuchung nur zusammen mit dem Anrufer abgewendet werden könne. Das Opfer meldete sich daraufhin online bei seiner Bank an und gab dem Betrüger über die Fernwartungssoftware Teamviewer die Kontrolle über sein Konto. Noch am selben Tag gingen zwei Überweisungen über insgesamt 59.600 Euro auf dem Konto des Angeklagten ein.

Während die Anklage vor Prozessbeginn noch davon ausging, dass es sich bei dem Angeklagten auch um den Anrufer handelte, stellt sich in der Verhandlung heraus, dass der Mann keinen Kontakt zu den Opfern hatte, sondern dem Betrüger lediglich sein Konto zur Verfügung stellte. Wie das gericht mitteilte, verurteilte die Richterin den geständigen und bereits vorbestraften 37-jährigen Augsburger daher nicht wegen Betrugs, sondern wegen Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Darüber hinaus ordnete das Gericht einen Wertersatz von etwa 100.000 Euro an. (pm)

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