Mitte Juni dieses Jahres wurde vor dem Amtsgericht Aichach der Fall einer 40-jährigen Pferdewirtin aus dem Landkreis Mühldorf am Inn verhandelt, die ihrer Schwieger-Oma 30 000 Euro gestohlen haben soll. Schon damals war so gut wie klar: Nur die Angeklagte kommt als Täterin in Frage. Nur sie kann im Dezember 2021 zwei Überweisungsvordrucke aus der Wohnung der Rentnerin aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg entwendet haben, um damit die Überweisung auf ihr eigenes Konto zu veranlassen. Beim Fortsetzungstermin gestern gab es nun ein Urteil: Aufgrund besonders strafverschärfender Umstände muss die 40-Jährige drei Jahre in Haft.