Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.09.2022 16:11

Fake-News zu Impfaktion: Verfahren eingestellt

Im Dezember des vergangenen Jahres sorgte die Nachricht über angebliche Impfungen von Kindern und Jugendlichen ohne Einwilligung ihrer Eltern an der Aindlinger Mittelschule für Aufregung. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich das Gerücht in den sozialen Netzwerken, allen voran dem umstrittenen Messengerdienst Telegram. Die Schule erhielt in der Folge Anrufe und Nachrichten aus ganz Deutschland. Schulleiterin Brigitte Beck erklärte damals gegenüber unserer Zeitung, was sie – seit sich die Meldung im Internet verbreitet habe –, erlebe, sei "abartig und nimmt irrsinnige Dimensionen an". Es finde ein "Rufmord" gegen ihre Schule und das Impfzentrum statt. Ihren Stresslevel könne sie gar nicht in Worte fassen (wir berichteten).

Ende Januar dieses Jahres konnte die Polizei zwei Verdächtige ermitteln. Eine Person, stellte sich heraus, kam aus dem hiesigen Bereich, die zweite aus Nordrhein Westfalen (NRW). Bei dem Beschuldigten aus NRW handelt es sich um einen 38 Jahre alten Mann aus der Raum Dortmund. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss der Ermittlungen per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beantragt (30 Tagessätze zu je 20 Euro). Das Amtsgericht war dem Antrag gefolgt. Laut Michael Tebbe, Richter in Dortmund, hatte der Verdächtige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Am kommenden Montag, 26. September, hätte am Amtsgericht Dortmund nun ein Prozess stattfinden sollen. Dazu war auch Schulleiterin Brigitte Beck als Zeugin geladen, die aufgrund der Vorfälle im Dezember Anzeige wegen Verleumdung erstattet hatte. Sie hätte dazu eigens in die sechs Autofahrstunden entfernte NRW-Großstadt fahren müssen. Wie Richter Michael Tebbe gestern auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, kann sie Brigitte Beck den Weg nun sparen: Denn das Strafverfahren wurde gestern mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Angeklagten gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro vorläufig eingestellt worden. Was nichts anderes bedeutet als, zahlt der 38-Jährige innerhalb einer bestimmten Frist die 500 Euro sieht die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung ab. Als vorbestraft gilt der Mann damit nicht. Maßgeblich für eine Vorstrafe ist nämlich eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft.

Ob die Geldstrafe den Schaden, den der Mann durch sein Tun verursacht hat, aufwiegt, steht auf einem anderen Blatt. Wobei offenbar nicht ganz geklärt werden konnte, ob es sich bei den beiden von der Polizei ermittelten Personen tatsächlich um die Urheber der Fake-Nachricht, in Aindling wurden Jugendliche gegen den Willen ihrer Eltern geimpft, handelt. Wie Siegfried Hartmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, damals nämlich erklärte, hatten die beiden Verdächtigen die unwahren Behauptungen lediglich geteilt und entsprechend kommentiert.

Erreicht hat das Gerücht über mehrere Telegram-Kanäle wohl rund 200▎000 Menschen, in Norddeutschland verbreiteten sich sogar WhatsApp-Kettenbriefe mit den Fake-News. Kurz nach der Impfaktion am 6. Dezember 2021 stellte sich übrigens schnell heraus, die Impfaktion war vollkommen korrekt abgelaufen. Laut Kultusministerium lag bei allen 33 geimpften Schülerinnen und Schülern die erforderliche Einverständniserklärung seitens der Erziehungsberechtigten vor.

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