Zu elf Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage wurde ein 26-Jähriger aus dem südlichen Landkreis verurteilt, der seine Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat. Wie berichtet, musste sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Am ersten Tag vor Gericht räumte der junge Mann das Würgen ein, sagte aber aus, es sei Wunsch der Ex-Partnerin gewesen und ein sexuelles Vorspiel des Paars. Es waren die Geschädigte, eine Freundin der 22-Jährigen und eine Polizistin als Zeugen geladen. Die Ärztin, die in der Notaufnahme Dienst hatte, in der das Opfer vorstellig wurde, hatte die Ladung aufgrund einer Versetzung nicht erreicht, weshalb es zu einer Fortsetzung der Verhandlung kam. Dabei wurden auch eine Polizistin, ein Polizist und die Stiefmutter des Angeklagten in den Zeugenstand gerufen.
Die 22-Jährige habe sich „im Schockzustand” befunden, als sie in die Notaufnahme kam, berichtete die Assistenzärztin. Die Frau habe von einem Streit berichtet, bei dem ihr Partner sie bewusstlos gewürgt und mit dem Kopf gegen Fliesen geschlagen habe. Sie hatte ein Hämatom am Hinterkopf und eine 20 auf 20 Zentimeter große starke Rötung am Hals, was auch im ärztlichen Attest vermeldet war, das der Richter verlas. Auf Rückfrage der Staatsanwaltschaft bestätigte die Ärztin, dass es in Folge von Würgen zu einer Bewusstlosigkeit kommen kann. „Es ist schon lebensgefährlich”, machte sie deutlich.
Die Polizistin, die die Anzeige der jungen Frau aufgenommen hatte, berichtete, dass die Verletzungen, „starke Würgemale”, „sehr deutlich” zu sehen gewesen seien. Die 22-Jährige habe schockiert, ängstlich und perplex gewirkt, als sie den Vorfall schilderte. Sie habe nach Alkohol gerochen und „glasige Augen” gehabt, aber „war total da, stabil, sowohl geistig als auch so”, sagte die Polizistin aus. Der Alkoholgenuss der Parteien war im Laufe der Verhandlung immer wieder Thema. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Grillparty, bei der gefeiert und getrunken wurde. Ein Alkoholtest beim Opfer am folgenden Morgen ergab einen Wert von 0,9 Promille.
Ein weiterer Polizist als Zeuge hatte die Freundin des Opfers vernommen, Sie war auch auf der Party und ließ sich gemeinsam mit der 22-Jährigen nachts von einer Freundin abholen. Auf den Polizisten machte die ebenfalls 22-Jährige einen „sehr geordneten und normalen Eindruck”, ein Alkoholtest habe einen „nicht so hohen Wert” ergeben. Sie sagte gegenüber dem Polizisten, dass es zuvor in der Beziehung des Angeklagten und des Opfers keine konkreten Problem gegeben habe, wenn dann sei Vertrauen ein Thema.
Die Stiefmutter und der Vater des Angeklagten richteten die Feier aus. Im Zeugenstand sagte die 47-Jährige, es habe „gerumpelt” in der Gartenlaube, als das Paar sich darin befand. Deshalb habe sie die Freundin der Geschädigten geschickt nachzusehen. Das Paar habe gemeint, es sei alles in Ordnung. Das sei ihr auch selbst bestätigt worden, als sie vor dem Zubettgehen persönlich nochmal nachfragte.
Der Angeklagte und seine Ex-Freundin eien schließlich ins Haus, ins Gästezimmer, gegangen, der Stiefmutter sei „nichts aufgefallen”, sie „waren normal”.
Nach Angaben der Geschädigten wurde sie von ihrem Ex-Partner in der Gartenhütte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, im Badezimmer soll er sie gewürgt haben und handgreiflich geworden sein. Die Stiefmutter berichtete, der Sohn habe sie geweckt und ihr erzählt, dass seine Partnerin ihn anzeigen will und dass er sich von seiner Mutter abholen lässt. „Das stimmt gar nicht, ich würde ihr nie was antun”, habe er gesagt.
Verteidigerin Filiz Hafize plädierte für einen Freispruch für den nicht vorbestraften 26-Jährigen, sie sah eine „klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation” und hatte „erhebliche Zweifel” an der Geschichte der Geschädigten, unter anderem weil diese sich nicht gewehrt haben soll.
Dass das Würgen Teil des sexuellen Vorspiels und einvernehmlich gewesen sein soll, hielt die Staatsanwältin für eine „Schutzbehauptung”, da Fotos die Verletzungen belegten. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von insgesamt elf Monaten für die gefährliche Körperverletzung, das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, und die Körperverletzung im Badezimmer. Außerdem sollte der Angeklagte 4800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Richter Axel Hellriegel hielt sich an die Forderung der Staatsanwaltschaft. Trotz teilweisen Widersprüchlichkeiten glaube er der 22-Jährigen, das Kerngeschehen sei schlüssig geschildert worden. Er machte deutlich: Es müsse „in der konkreten Situation belastbare Hinweise für eine Einvernehmlichkeit vorliegen”, sprich diese könne nicht einfach vorausgesetzt werden.