Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.03.2024 13:54

Bewährungsstrafe für Einbruch und brutalen Raub

Vom Gericht erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.  (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Vom Gericht erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Vom Gericht erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Vom Gericht erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Vom Gericht erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)

Ein Einbrecher ist im März vergangenen Jahres gleich dreimal gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen. Zweimal konnte ihn der Bewohner abwehren, beim dritten Mal schlug der Räuber den Mann nieder. Nun musste sich der zum Tatzeitpunkt 34-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten – und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Laut Gericht verschaffte sich der Mann in der Nacht gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Opfers. Bei seinem Streifzug durch die Wohnung erbeutete er zwei Handys, zwei Tablets, mehrere Parfumflaschen und zwei elektronische Shishas im Gesamtwert von etwa 5000 Euro. Danach ging er ins Schlafzimmer der Wohnung, wo er weitere Beute vermutete. Als er den dort schlafenden Wohnungsbesitzer weckte, zog sich der Einbrecher eine Sturmhaube über und begann, auf sein Opfer einzuschlagen. Der Angegriffene konnte sich jedoch wehren und der Angeklagte verließ ein erstes Mal die Wohnung. Nach nur etwa 20 Sekunden kam der 34-Jährige allerdings zurück. In der Wohnung hatte sich das Opfer unterdessen mit einem Bambusstock bewaffnet, mit dem es ihm ein zweites Mal gelang, den Angeklagten aus der Wohnung zu drängen.

Beim dritten Mal versuchte der Maskierte sein Opfer mit einem Ratschenschlüssel am Kopf zu treffen. Der Geschädigte konnte einen Schlag zwar abwehren, wurde anschließend jedoch mindestens einmal im hinteren linken Kopfbereich getroffen. Er erlitt eine offene Wunde am rechten Ellenbogen und eine Kopfwunde. Aufgrund der vorangegangenen Angriffe trug er Prellungen und Abschürfungen davon. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 2000 Euro.

Weit kam der Angreifer dann allerdings nicht. Die gerufene Polizei nahm ihn im Innenhof der Wohnanlage fest.

In der Hauptverhandlung wurde der einfach, aber nicht einschlägig vorbestrafte und geständige Angeklagte unter anderem wegen Einbruchs, Diebstahls, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht, dass der Mann vor der Verhandlung 1500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlte und zur Tatzeit alkoholisiert war. (pm)

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