Wegen Freiheitsberaubung wurde ein 41-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg am Amtsgericht Aichach zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte das Zimmer seines Mitbewohners verbarrikadiert, erst nach 14 Stunden öffnete die Polizei die Tür. Der Verurteilte befand sich während der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand, aufgrund von Drogen litt er an Wahnvorstellungen. Als Bewährungsauflage muss er daher eine stationäre Therapie machen.