Corona-Hilfe-Betrug: Prostituierte soll Hauptjob in Klinikum verschwiegen haben
Das Amtsgericht Augsburg hat eine Krankenpflegehelferin, die nebenbei im Prostitutionsgewerbe tätig war, wegen Subventionsbetrug in Bezug auf Corona-Hilfen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die 47-Jährige arbeitet hauptberuflich als Krankenpflegehelferin in einem Klinikum. Daneben, so die Anklageschrift, „bot die Angeklagte unter einer Firma in Neu-Ulm und einer Firma in Nersingen sexuelle Dienstleistungen an”. Im Zeitraum von April 2020 bis Februar 2021 habe die Frau mehrfach Corona-Soforthilfe beantragt, „wobei sie über ihre Wirtschaftslage beziehungsweise ihren Liquiditätsengpass und auch ihre hauptberufliche Tätigkeit täuschte”, begründet das Amtsgericht. Es sei ein Gesamtschaden von circa 45.000 Euro entstanden.