Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Bewährung im Schleuser-Prozess

Ein Wohnmobil, ein Fahrer und 14 Kosovaren – damit wollte sich ein 33-jähriger Slowene ein bisschen was dazu verdienen. Um seiner kleinen Tochter etwas Gutes zu tun, wie er gestern vor dem Amtsgericht Augsburg unter Tränen angab. Dort musste er sich wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern verantworten. Der geständige Angeklagte zeigte Reue, doch der zuständige Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Augsburg vermutete, dass die Schleuserfahrt kein einmaliges Vergehen des 33-Jährigen war.

Im Februar hatte der Angeklagte in Slowenien ein Wohnmobil gemietet und einen Fahrer engagiert, der für eine versprochene Belohnung von rund 500 Euro nach Budapest fuhr, dort 14 Kosovaren einsammelte und diese nach Deutschland beförderte. Die Fahrt endete auf der A 8 in Höhe Zusmarshausen, als die Polizei das Wohnmobil anhielt und den 22-jährigen Fahrer sowie acht Kosovaren ohne Aufenthaltsgenehmigung antraf. Die anderen sechs Mitfahrer hatte der 22-Jährige bereits zuvor abgesetzt. Wie viel genau der Angeklagte von den eingeschleusten Kosovaren, die in Deutschland Asyl beantragen wollten, für seine Dienste verlangte, ist nicht bekannt. Laut Anklageschrift soll es sich aber um mehrere Tausend Euro gehandelt haben.

Vor dem Amtsgericht zeigte sich der 33-Jährige, der sich seit Juni in Untersuchungshaft befand, gestern geständig. „Mein Mandant räumt die Tat vollumfassend ein“, teilte der Rechtsanwalt des Angeklagten mit. Der alleinerziehende Vater bedauere diese Dummheit und habe nur etwas Geld verdienen wollen, um seiner Tochter etwas Gutes zu tun. Auch den 14 Flüchtlingen habe er lediglich zu einem besseren Leben in Deutschland verhelfen wollen.
Den Ablauf der Schleuserfahrt bestätigte der 22-jährige Fahrer des Wohnmobils, der für seine Beteiligung an der Tat bereits verurteilt worden war und somit vor Gericht kein Aussageverweigerungsrecht hatte. Zwar versuchte er wiederholt, darauf hinzuweisen, dass er all diese Fragen bereits in seinem eigenen Verfahren beantwortet habe und verstrickte sich in einige Widersprüche gegenüber seiner früheren Aussage bei der Polizei. Im Wesentlichen jedoch gab er zu, dass sich die Tat so abgespielt habe, wie in der Anklage geschildert.

Als weiteren Zeugen hatte das Gericht den zuständigen Sachbearbeiter in den Verfahren gegen den Angeklagten sowie gegen den 22-jährigen Fahrer geladen. Dieser schilderte, wie die Polizei dem 33-jährigen Slowenen auf die Schliche gekommen war. Nachdem man den Fahrer des Wohnmobils festgenommen hatte, habe dieser zunächst keine Angaben zu den Hintermännern der Schleuserfahrt machen wollen. Nach vier Wochen jedoch habe er schließlich den 33-Jährigen als Drahtzieher der Aktion benannt.

„Zu diesem Zeitpunkt hatten wir den Angeklagten sowieso schon im Verdacht an dieser und vier weiteren Fahrten beteiligt gewesen zu sein“, erklärte der Kriminalbeamte. „Wir gehen davon aus, dass es sogar noch mehr gewesen sein könnten.“ Auch die Finanzermittlungen hätten auffällige Geldflüsse zwischen dem Angeklagten und einem weiteren Mann gezeigt, der ebenfalls im Verdacht steht, Hintermann einiger Schleuserfahrten gewesen zu sein. Leider hätten die Kapazitäten der Kriminalpolizei Augsburg nicht ausgereicht, um die Ermittlungen fortzuführen. Auch die Bundespolizei, die den Fall weiterverfolgen wollte, sei durch die aktuelle Flüchtlingsproblematik überlastet. „Ich halte eine Schleuserbande im Hintergrund aber durchaus für möglich“, so der Sachbearbeiter.

Der Angeklagte hingegen erzählte, auf die Frage nach seinen persönlichen Verhältnissen, unter Tränen von seiner elfjährigen Tochter, die er seit Monaten nicht gesehen habe und die sich derzeit bei seinem Vater und seiner krebskranken Mutter aufhalte. 500 Euro verdiene er im Monat als Textilhändler und das reiche gerade einmal zum Überleben.

Bei der Staatsanwältin erregte er damit offenbar kein Mitleid. Ein Jahr und sechs Monate forderte sie, besondere Umstände für eine Bewährungsstrafe seien nicht gegeben. Er habe das Leid anderer Menschen ausgenutzt, um sich selbst zu bereichern.

Der Verteidiger des 33-Jährigen sah das freilich anders. Elf Monate, ausgesetzt zur Bewährung, hielt er für ausreichend. Es sei ihm zugute zu halten, dass er sich geständig und reumütig gezeigt habe und seine Sozialprognose sei günstig, da er in Slowenien ein geregeltes Leben führe. Zudem reichten die Erfahrung, die er bislang mit der deutschen Justiz gemacht habe, und die Untersuchungshaft der letzten fünf Monate aus, um seinen Mandanten von weiteren Straftaten abzuhalten.
Seine Hafterfahrung und der reumütige Eindruck vor Gericht waren für die Richterin schließlich Anlass für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Außerdem muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Kristin Deibl


Von Kristin Deibl
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