Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Polizei und Stadt Augsburg bereiten sich auf weitere Corona-Versammlungen vor

Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Bei den sogenannten Spaziergängen gelten vom 8. bis zum 10. Januar nun nicht nur wie bisher Mindestabstandsgebot und Maskenpflicht, die Veranstaltungen sollen nun auch nicht „an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden”. (Symbolfoto: Markus Höck)
Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Bei den sogenannten Spaziergängen gelten vom 8. bis zum 10. Januar nun nicht nur wie bisher Mindestabstandsgebot und Maskenpflicht, die Veranstaltungen sollen nun auch nicht „an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden”. (Symbolfoto: Markus Höck)
Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Bei den sogenannten Spaziergängen gelten vom 8. bis zum 10. Januar nun nicht nur wie bisher Mindestabstandsgebot und Maskenpflicht, die Veranstaltungen sollen nun auch nicht „an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden”. (Symbolfoto: Markus Höck)
Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Bei den sogenannten Spaziergängen gelten vom 8. bis zum 10. Januar nun nicht nur wie bisher Mindestabstandsgebot und Maskenpflicht, die Veranstaltungen sollen nun auch nicht „an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden”. (Symbolfoto: Markus Höck)
Die Stadt Augsburg hat ihre Allgemeinverfügung zu den unangemeldeten Protestzügen gegen Corona-Maßnahmen verschärft. Bei den sogenannten Spaziergängen gelten vom 8. bis zum 10. Januar nun nicht nur wie bisher Mindestabstandsgebot und Maskenpflicht, die Veranstaltungen sollen nun auch nicht „an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen stattfinden”. (Symbolfoto: Markus Höck)

Erneut ist am kommenden Wochenende mit unangemeldeten Corona-Versammlungen auch in Augsburg und Bayerisch-Schwaben zu rechnen. Die Stadt Augsburg hat daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die diesmal zudem eine räumliche Beschränkung enthält. Auch die Polizei bereitet sich auf weitere Versammlungen, in Form sogenannter Spaziergänge, vor.

In Augsburg hatte es zuletzt Kritik an der Stadt gegeben. Diese, so der Vorwurf, würde nicht entschieden gegen Versammlungsteilnehmer vorgehen, die sich nicht an die Maskenpflicht und andere Auflagen halten. Die Stadtratsfraktion aus SPD und Linken, die größte Oppositionsfraktion im Augsburger Stadtrat, hatte moniert, dass die selbsternannten Spaziergänger häufig keine Masken tragen und Abstände nicht eingehalten werden. Am Dreikönigstag legte die Fraktion aus Freie Wähler, FDP und Pro Augsburg nach: „Mir ist diese zurückhaltende und geradezu anbiedernde Taktik der Stadt völlig schleierhaft, denn nicht zuletzt muss es doch auch darum gehen, die friedlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einer wachsenden aggressiven und gewaltbereiten Klientel innerhalb der Spaziergänger zu schützen. Es kann nicht sein, dass wir in Augsburg erst abwarten, bis die Situation wie in anderen Städten eskaliert”, befand FW-Stadtrat Peter Hummel.

Verbot an „Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen”

Laut Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch will die Stadt hingegen vor allem auf Deeskalation setzen. Für das kommende Wochenende sei nun eine erneute Allgemeinverfügung zu den „Spaziergängen“ erlassen worden, berichtete die Stadt am Freitag. Die Verfügung gelte von Samstag, 8. Januar, bis zum 10. Januar und beinhalte ein Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern und eine Maskenpflicht, sofern das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Zudem dürfen die Versammlungen laut der Allgemeinverfügung „nicht an Engstellen und öffentlichen Durchgangsstraßen” stattfinden.

Stadt und Polizei sind nach wie vor zufrieden mit den Abläufen der bisherigen „Spaziergänge” in Augsburg. Diese seien „nahezu ausschließlich friedlich” verlaufen. „Bei der Versammlung am vergangenen Montagabend waren jedoch Verstöße gegen das Gebot des Mindestabstands und das Maskengebot zu beobachten”, räumte die Stadt am Freitag aber ein. Durch die in der neuen Allgemeinverfügung ergänzte räumliche Beschränkung soll der Infektionsschutz nun besser gewährleistet werden. Zum anderen sollen die „konkreten Festlegungen und Maßnahmen der Polizei während der Versammlungen” dafür sorgen, dass sich die Teilnehmer an die Regeln halten.

Polizei bereitet sich auf Versammlungen vor

Die Polizei selbst äußerte sich am Freitag ebenfalls. „Dass Menschen zusammenkommen, um ihre Meinung in der Öffentlichkeit kundzutun, ist legitim. Bei diesen Zusammenkünften handelt es sich per Definition um Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes, die den rechtlichen Bestimmungen des Versammlungsrechtes unterliegen“, teilte Polizeivizepräsident Markus Trebes in einer Stellungnahme mit. Die Maßnahmen der Polizei „orientieren sich am Verhalten der Versammlungsteilnehmer”. Trebes appelliere an alle Teilnehmer, „weiterhin friedlich ihre Meinung zu äußern”. Aggression und Gewalt gegen die Bevölkerung, Menschen mit anderer Meinung oder Einsatzkräfte der Polizei „werden wir ebenso wenig tolerieren wie bewusste Verstöße gegen geltende Vorschriften”.

Die Augsburger Polizei bereite sich „adäquat auf künftige Versammlungen vor”. Dabei erhalte sie auch Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei.

Bußgeld von bis zu 3.000 Euro

„Die Ausübung und der Schutz der Grundrechte ist auch in schwierigen Zeiten möglich. Eines ist aber klar: Die Versammlungsfreiheit ist kein Freifahrtschein – jeder, der seine Meinung öffentlich äußert, muss dies friedlich und mit Rücksicht auf seine Mitmenschen tun“, sagte Ordnungsreferent Pintsch, „Es ist jedem Versammlungsteilnehmenden zumutbar, sich an die Mindestregeln wie Abstandsgebot und wo notwendig Maskenpflicht zu halten.“ Wer sich nicht an die Mindestregeln des demokratischen Miteinanders halte, müsse mit Sanktionen rechnen. Bei Verstößen gegen die Auflagen könne ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro erfolgen. (jaf)


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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