Gute Nachrichten für die Anwohner an besonders breiten Straßen in Augsburg: Zum Jahresbeginn hat sich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren geändert. Auf Beschluss des Stadtrats vom vergangenen Herbst werden diese jetzt nach dem sogenannten Frontmetermaßstab und nicht mehr nach dem Flächenmaßstab berechnet, wie die Stadt mitteilt. Augsburg folge damit dem Großteil der bayerischen Städte und Gemeinden, die schon seit längerer Zeit auf den Berechnungsmaßstab nach der Frontmeter-Länge umgestellt haben.
Das bedeutet: Die Breite der zu reinigenden Straße hat nun keinen Einfluss mehr auf die Gebührenhöhe. Vielmehr richtet sich jetzt die Höhe der jährlichen Gebühr nach der Länge, mit der ein Grundstück an der Straße anliegt (Frontmeter) sowie nach der Reinigungsklasse, in die die jeweilige Straße eingeordnet ist. Die Änderung führe zu einer „konstanten Berechnungsgrundlage und einem berechenbaren Verwaltungsaufwand”, so der zuständige Umweltreferent Reiner Erben.
Zudem solle mit der neuen Berechnungsgrundlage auch der Solidaritätsgedanke deutlich stärker berücksichtigt werden als bisher. Anlieger von breiten und zumeist lauten Straßen, die bislang bisher stärker belastet waren, können jetzt laut Stadt mit einer Gebührenentlastung rechnen. Demgegenüber komme es für Anlieger an schmalen Straßen „zu einer - größtenteils moderaten - Gebührenerhöhung”. (pm)