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Aichacher Zeitung LogoMarihuana-Plantage in 25 Metern Höhe: 35-Jähriger zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Marihuana-Plantage in 25 Metern Höhe: 35-Jähriger zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt

Grüne Kübel in luftiger Höhe: Viele Medien berichteten im vergangenen Jahr über die Hanfplantage im Haunstetter Wald. Nun stand ein 35-Jähriger vor Gericht. (Foto: Polizei Schwaben Nord)
Grüne Kübel in luftiger Höhe: Viele Medien berichteten im vergangenen Jahr über die Hanfplantage im Haunstetter Wald. Nun stand ein 35-Jähriger vor Gericht. (Foto: Polizei Schwaben Nord)
Grüne Kübel in luftiger Höhe: Viele Medien berichteten im vergangenen Jahr über die Hanfplantage im Haunstetter Wald. Nun stand ein 35-Jähriger vor Gericht. (Foto: Polizei Schwaben Nord)
Grüne Kübel in luftiger Höhe: Viele Medien berichteten im vergangenen Jahr über die Hanfplantage im Haunstetter Wald. Nun stand ein 35-Jähriger vor Gericht. (Foto: Polizei Schwaben Nord)
Grüne Kübel in luftiger Höhe: Viele Medien berichteten im vergangenen Jahr über die Hanfplantage im Haunstetter Wald. Nun stand ein 35-Jähriger vor Gericht. (Foto: Polizei Schwaben Nord)

Ein Spaziergänger stieß im Juli 2017 auf einer Lichtung im Haunstetter Wald auf eine regelrechte Marihuana-Plantage. Er verständigte die Polizei und die fand nicht nur Pflanzenkübel auf der Erde. Noch mehr Töpfe entdeckte sie in den Wipfeln der Bäume, in einer Höhe von 20 bis 25 Metern. Ein 35-Jähriger stand nun vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ralf Hirmer, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Ein Polizeibeamter, der bei der Bergung der Töpfe dabei war und in diesem Fall ermittelte, schilderte die Plantage: An acht Bäumen fanden sich etwa zehn bis zwanzig Pflanzentöpfe. Da diese derart hoch hingen, mussten die Höhenretter der Berufsfeuerwehr Augsburg beim Bergen mithelfen. Insgesamt kamen so 275 Pflanzen zusammen. „Wir waren schon beeindruckt. Das haben wir so noch nicht gesehen”, erinnerte sich der Beamte. Etwa 50 Meter von dieser Stelle entfernt entdeckten die Ermittler weitere Bäume mit Töpfen, weiter westlich eine dritte Plantage - außerdem Gärtnerwerkzeug, Kanister und Eimer. In einer Art Basislager spürten die Ermittler Bierflaschen auf, Zigarettenstummel und damit DNA-Spuren des 35-Jährigen. Die Ermittler recherchierten weiter und machten einen Kassierer ausfindig, der sich an den Angeklagten erinnern konnte - und an die Töpfe, die dieser bezahlt und mitgenommen hatte. Die Polizei nahm den 35-Jährigen bei dessen Mutter fest.

In der Vernehmung habe er geweint, berichtete der Angeklagte. Endlich habe er alles erzählen, sein Geheimnis verraten können. Der Angeklagte ist gelernter Baumschulgärtner - zumindest fing er mit der Ausbildung an. Er gab zu, dass die Anklage stimme. Richter Ralf Hirmer wollte wissen, wie er auf diesen Gedanken gekommen sei, worauf der 35-Jährige erwiderte, dass die Baumkrone eines der am wenigsten erforschten Gebiete sei. Es sei sonnig - kurz ein guter Platz, um anzubauen.

Diese Interpretation von urbanem Gärtnern ist nicht die einzige Tat, die den 35-Jährigen mit dem Gesetz in Konflikt gebracht hat. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Trunkenheit, Körperverletzung und Drogendelikten. Der Sachverständige Professor Albrecht Stein erläuterte dem Schöffengericht, dass der 35-Jährige zwar die Mittlere Reife geschafft, doch die FOS wegen Drogenproblemen abgebrochen habe. Auch die Lehre habe der Angeklagte nicht erfolgreich zu Ende bringen können. Stein erklärte, dass sich der 35-Jährige als Künstler verstehe - und tatsächlich hatte der Angeklagte im Gericht Werke dabei, die er dem Gutachter zeigen wollte. Der Sachverständige bestätigte ihm einen Hang, übermäßig Drogen zu nehmen. Es habe keinen Tag ohne Drogen gegeben und er habe als Tellerwäscher gearbeitet, um sich das zu finanzieren.

Staatsanwalt Markus Wiesner forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die vielen Pflanzen und der professionelle Aufbau der Plantage spreche für eine gewisse, kriminelle Energie. Verteidiger Klaus Rödl sagte, dass sein Mandant alles eingeräumt habe, dass er kooperativ und reflektiert sei. Da der 35-Jährige Baumschulgärtner gelernt habe, sei ihm eben die Idee gekommen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, ebenso die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Richter Hirmer erklärte, dass der Angeklagte zwar alles eingeräumt und sich kooperativ verhalten habe, doch er sei „halt kein unbeschriebenes Blatt”. Das Urteil ist rechtskräftig. (nh)


Von Natascha Höck
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