Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Im Park aufgelauert: Jugendliche schlagen 27-Jährigen zusammen

Gegen drei Jugendliche ist am Mittwoch ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ergangen.  (Foto: Patrick Bruckner)
Gegen drei Jugendliche ist am Mittwoch ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ergangen. (Foto: Patrick Bruckner)
Gegen drei Jugendliche ist am Mittwoch ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ergangen. (Foto: Patrick Bruckner)
Gegen drei Jugendliche ist am Mittwoch ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ergangen. (Foto: Patrick Bruckner)
Gegen drei Jugendliche ist am Mittwoch ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ergangen. (Foto: Patrick Bruckner)

In einer nicht-öffentlichen Verhandlung haben sich am Montag drei Jugendliche vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen. Den Dreien warf die Staatsanwaltschaft einen im Februar 2023 gemeinschaftlich begangenen „besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung” vor. Ihr Opfer war ein zur Tatzeit 27-Jähriger, dem sie in einem Park auflauerten und ihn zusammenschlugen.

Der Tat vorausgegangen war eine Chatunterhaltung über den Messengerdienst Snapchat zwischen dem damals 27-jährigen Geschädigten und einem der Angeklagten, der zur Tatzeit erst 15 Jahre alt war. Im Verlauf der Chatunterhaltung machte der 27-Jährige sexuelle Anspielungen in Richtung des 15-Jährigen. Dieser gab in den Nachrichten vor, ebenfalls Interesse am Geschädigten zu haben, erzählte allerdings den beiden anderen Angeklagten, zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt, von den Nachrichten des Geschädigten. Gemeinsam beschlossen die Angeklagten, dem Geschädigten „eine Lektion zu erteilen, dass er sowas nie wieder macht“, zitiert das Amtsgericht die Angeklagten in einer Mitteilung.

Zur Tatzeit verabredete sich der 15-Jährige mit dem späteren Geschädigten in einem Park im Stadtgebiet Augsburg. Die beiden anderen Angeklagten versteckten sich zunächst. Als der 27-Jährige auf den 15-Jährigen zuging, kamen dessen Mitverschwörer aus ihren Verstecken und griffen den Geschädigten an. Einer der Angeklagten schlug dem Geschädigten unvermittelt auf den Hinterkopf. Anschließend schlugen und traten die Angeklagten gemeinschaftlich auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, „wobei auch gezielt Tritte und Schläge in Richtung Kopf und Hals ausgeübt wurden”, so die Anklage.

Der 15-Jährige entriss dem Geschädigten dessen Mobiltelefon samt 20 Euro Bargeld und Schlüsselbund. Da der Zugriff auf das Mobiltelefon aufgrund der PIN-Verschlüsselung nicht gelang, zerstörte der 15-Jährige das Mobiltelefon, indem er es auf den Boden warf, was dem Trio zusätzlich den Vorwurf der Sachbeschädigung einbrachte.

Der 27-Jährige trug durch den Angriff eine Platzwunde am Kopf, mehrere Prellungen im Gesicht und eine Pupillenschwellung sowie ein Monokelhämatom davon. „Durch den Überfall erlitt er zudem eine voraussichtlich dauerhafte Sehbehinderung in Form von Doppelbildern”, so das Amtsgericht.

In der Verhandlung gestanden die drei Jugendlichen die Tat. Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu Jugendstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungsdauer beträgt drei Jahre. Als Auflage müssen die Angeklagten jeweils 200 Stunden Hilfsdienste zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten und an Gesprächen zum Thema „Aufarbeitung der Tat” teilnehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes beantragt und forderte deshalb Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren mit Bewährung. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft die Verhängung von Dauerarresten von jeweils drei Wochen für die beiden älteren Angeklagten sowie von vier Wochen für den zur Tatzeit 15-Jährigen.

Doch das Gericht schätzte den Vorfall anders ein. „Eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes erfolgte nicht, da das Gericht nicht davon überzeugt war, dass es den Angeklagten auf eine Zueignung der Wertgegenstände des Geschädigten ankam”, teilt das Amtsgericht mit. Den Angeklagten sei insbesondere zugute gekommen, dass diese sich im Rahmen der Hauptverhandlung geständig zeigten, nicht vorbestraft waren und mit dem Geschädigten einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführten, indem sie diesem insgesamt ein Schmerzensgeld von 2500 Euro bezahlten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pm/mh)

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