War es nun schlicht lediglich ein etwas ungewöhnliches Wildbieseln an der falschen Stelle, oder war es doch eine sexuelle Handlung, bei der sich ein 50-jähriger Mann in aller Öffentlichkeit selbst befriedigte? Letzteres, davon war zumindest Amtsrichter Axel Hellriegel überzeugt, der den aus dem Iran stammenden Aichacher wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilte. Verteidiger Marc Sturm hatte zuvor auf Freispruch plädiert und wird wohl in Berufung gehen.