Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Geldabholerin von Schockanruf-Bande erhält Bewährungsstrafe

Mit Schockanrufen versuchte die Bande, an der die junge Frau beteiligt war, an das Geld von meist älteren Personen zu kommen.  (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Mit Schockanrufen versuchte die Bande, an der die junge Frau beteiligt war, an das Geld von meist älteren Personen zu kommen. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Mit Schockanrufen versuchte die Bande, an der die junge Frau beteiligt war, an das Geld von meist älteren Personen zu kommen. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Mit Schockanrufen versuchte die Bande, an der die junge Frau beteiligt war, an das Geld von meist älteren Personen zu kommen. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)
Mit Schockanrufen versuchte die Bande, an der die junge Frau beteiligt war, an das Geld von meist älteren Personen zu kommen. (Symbolfoto: Maximilian Tauch)

Mehrere Kampagnen warnen mittlerweile vor ihnen und dennoch gibt es täglich neue Opfer. Betrügerische Banden suchen sich für ihre Schockanrufe vor allem ältere Menschen als Opfer aus. Nun wurde eine zum Tatzeitpunkt 21-Jährige wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Die Angeklagte soll laut Mitteilung des Gerichts als Teil einer Bande ein „nicht nur geringfügiges Einkommen erzielt” haben.

Die Tat, die der Frau zur Last gelegt wurde, hat sich im Juni 2022 abgespielt. Dabei machten die Täter ihren Opfern, im Alter von damals 86 beziehungsweise 96 Jahren, vor, dass deren Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine Kaution von 75.000 Euro zu hinterlegen sei. Ansonsten würde der Tochter sofortige Untersuchungshaft drohen.

Im Vertrauen darauf, dass die gemachten Angaben stimmten, gaben die Opfer an, dass sie etwa 67.000 Euro stellen könnten. Das Geld mussten sie am Telefon mehrfach gegenüber den vermeintlichen Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern vorzählen. Anschließend sollten sie das Bargeld in Kuverts und in eine Plastiktüte packen. Die Angeklagte machte sich daraufhin zu den beiden Senioren, um das Geld in Empfang zu nehmen.

Die Geschädigte wurde zwischenzeitlich zwar von einer Nachbarin auf einen möglichen Betrug hingewiesen, ging zurück in ihre Wohnung und wollte den Anweisungen der Bande aber dennoch folgen. Dem weiteren Opfer, das ununterbrochen telefonischen Kontakt zu den Komplizen der Angeklagten hatte, kamen unterdessen jedoch Zweifel. Er teilte den Anrufern mit, dass er den Umschlag doch nicht übergeben wolle. Die Angeklagte brach den Abholversuch ab, als ihre Komplizen ihr mitteilten, dass die Übergabe der geforderten Summe nicht mehr möglich sei. Die Tat wurde jedoch von der Polizei ermittelt und die junge Geldabholerin der Bande wurde angeklagt.

In der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht kam es dann zu einer Verständigung. Demnach erklärte sich die geständige und nicht vorbestrafte Angeklagte damit einverstanden, dass der von der Polizei sichergestellte Schmuck und das Bargeld, das bisher keiner Tat zugeordnet werden konnte, eingezogen wird. Die heute 23-Jährige hat seit der Tat bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht und wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Aufgrund der Verständigung ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig. (pm)

north