Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.10.2022 16:46

Landkreis unterliegt in Berufung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in dieser Woche die Berufung des Landkreises Dachau gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Frühjahr zurückgewiesen. In der Verhandlung im Februar hatte das Verwaltungsgericht einer Klage der AfD gegen die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Landkreises stattgegeben. Die aktuelle Sitzverteilung bleibt demnach vorerst unverändert. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird seitens des Landratsamtes geprüft, ob Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt werden können.

Zum Hintergrund: Im Mai 2020 hatte sich der neu gebildete Kreistag auf die Zusammensetzung der Ausschüsse nach dem Berechnungsverfahren nach d’Hondt geeinigt. Einstimmig wurde dann die Besetzung der Ausschüsse mit jeweils 14 Sitzen beschlossen und entsprechend auf die Fraktionen verteilt: Die CSU erhielt sechs Sitze, Bündnis 90/Grünen drei Sitze, SPD zwei Sitze, Freie Wähler zwei Sitze und die aus ÖdP, BfD und Die Linke gebildete Ausschussgemeinschaft einen Sitz. Durch diese Ausschussgemeinschaft verlor die AfD ihren Sitz in den Gremien. Hiergegen klagte die AfD und bekam vor dem Verwaltungsgericht, welches einer neuen Rechtsmeinung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs folgte, Recht. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die Bildung von Ausschussgemeinschaften nur dann zulässig, wenn dadurch nicht eine größere Gruppe den einzigen ihr zustehenden Sitz verliert.

north