Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.06.2016 16:28

Baby fast verhungert: Warum griff das Jugendamt nicht früher ein?

Im Fall der 29-jährigen Sarah P. (alle Namen im Text geändert), die sich zurzeit unter anderem wegen versuchten Mordes an ihrem acht Monate alten Sohn Janosch vor dem Schwurgericht des Augsburger Landgerichts verantworten muss, kamen gestern einige Zeugen zu Wort. Neben den Ärzten, die die drei Kinder der Angeklagten im Akutfall behandelt hatten, schilderte eine Sozialpädagogin des Jugendamts, wie es aus ihrer Sicht so weit kommen konnte. Denn P. war dem Amt seit Jahren bekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 29-Jährigen vor, ihre Kinder in strafbarer Weise vernachlässigt zu haben. Ihren jüngsten Sohn habe sie so schlecht versorgt, dass er beinahe verhungert wäre. Die Angeklagte selbst hat zu den Vorwürfen bereits am Dienstag Stellung genommen (wir berichteten), am zweiten Verhandlungstag stand nun die Aussage der zuständigen Sozialpädagogin des Jugendamtes im Mittelpunkt der Verhandlung.
Zum ersten Mal aktiv wurde die Behörde bereits 2008, als die beiden ältesten Kinder der fünffachen Mutter in die Obhut ihres Vaters gegeben wurden. Die 29-Jährige hatte wiederholt ihre Aufsichtspflicht verletzt. 2010, als sie mit ihrer Tochter Melanie schwanger war, stellte ihr das Jugendamt für eineinhalb Jahre eine Betreuung zur Seite. Im Januar 2014 sah das Jugendamt erneut Bedarf für Unterstützung. Julian, der vierte Sohn der 29-Jährigen sei zu dieser Zeit schon auf der Welt gewesen und man habe Bedenken wegen der mangelnden emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind gehabt, erklärt die Pädagogin. Für dreieinhalb Monate wurde der Angeklagten eine sogenannte ambulante intensive Begleitung zugewiesen.

In all diesen Fällen habe die junge Mutter sich aber einsichtig und lernwillig gezeigt, so die Sozialpädagogin. Sie habe manchmal überfordert gewirkt, aber es habe nie eine Situation gegeben, die akut gefährlich gewesen wäre. „Wir haben schließlich keinen weiteren Hilfsbedarf mehr gesehen.“ So wurden lediglich noch drei Kontrollen im Verlauf eines Jahres angesetzt.

Im April 2015 sei dann aber eine Meldung beim Amt eingegangen, dass die Kinder sehr dünn ausgesehen hätten. Als sie die Familie daraufhin besucht habe, erzählt die Pädagogin, hätten die beiden älteren Kinder einen verstörten Eindruck gemacht und sie habe P. nachdrücklich aufgefordert, mit den beiden zum Arzt zu gehen. Säugling Janosch allerdings, der zu diesem Zeitpunkt geschlafen habe, habe sie sich „nicht genau angeschaut“, erklärt die Sozialpädagogin.

Dennoch skeptisch sei sie Anfang Mai, diesmal unangemeldet, wieder bei P. vor der Tür gestanden. Die Wohnung sei in keinem so guten Zustand gewesen, wie bei angekündigten Besuchen. Als „Aura der Vernachlässigung“ beschreibt die Mitarbeiterin des Jugendamtes ihren Eindruck. Sie habe darauf bestanden, diesmal auch Janosch zu sehen. „Als Frau P. ihn ausgezogen hat, war klar, dass wir in die Notaufnahme fahren“, berichtet sie. „Wir haben sie gefragt, ob sie den Zustand ihres Sohnes nicht bemerkt hätte. Sie hat nur geantwortet: ’Nein, wieso?’“ Die Verblüffung der 29-Jährigen habe auf sie in diesem Moment glaubhaft gewirkt.

Der acht Monate alte Janosch schwebte zum Zeitpunkt seiner Einlieferung in akuter Lebensgefahr und musste über rund fünf Wochen im Klinikum behandelt werden. 3950 Gramm habe der Junge bei seiner Einlieferung gewogen, berichtet der zuständige Arzt. Also fast drei Kilogramm weniger, als ein Kind in diesem Alter mindestens wiegen sollte. Er habe trockene, ledrige Haut gehabt, habe sich nicht spontan allein bewegt, habe weder gestrampelt noch geschrien, beschreibt der Arzt. Er habe seinen Kopf nicht alleine heben, sich nicht drehen, keinen Unterarmstütz machen können – alles Dinge, die zur normalen Entwicklung bis zum achten Monat dazu gehören. Im Klinikum wurde er langsam wieder aufgepäppelt.

Die beiden älteren Geschwister, die fünfjährige Melanie und der zweijährige Julian, wurden über etwa zwei Wochen im Josefinum behandelt. Julian sei unterernährt und sehr schwach gewesen, berichten die zuständigen Ärztinnen. Bei seiner Einlieferung habe er nicht alleine stehen können. Auch Melanie sei sehr dünn gewesen und habe trotz ihrer fünf Jahre noch eine Windel gebraucht.

Während Janosch seit seiner Entlassung aus dem Klinikum bei seinem Vater lebt, wurden Melanie und Julian in einer Pflegefamilie untergebracht. P., die weiterhin in Verbindung mit dem Jugendamt stand, sei bemüht gewesen, die Kinder wieder zu bekommen, berichtet die Sozialpädagogin. „Für uns als Jugendamt war aber klar, dass da kein Weg hinführt.“ Nach rund zwei Monaten sei die Angeklagte schließlich nicht mehr erreichbar gewesen.

Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt. Dann soll unter anderem eine Freundin der Angeklagten aussagen. Ein Urteil könnte am Mittwoch fallen.

Kristin Deibl


Von Kristin Deibl
north