„Noch vor Weihnachten wird jetzt der Plan erneut öffentlich ausgelegt und auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt”, sagte Bürgermeister Klaus Angermeier (CSU). Wie berichtet, will das Unternehmen entlang der Gerolsbacher Straße im Ort, angrenzend an das bestehende Betriebsgelände, ein Logistikzentrum mit Parkhaus, Erweiterung des Testgeländes und ein Sickerbecken für das Niederschlagswasser bauen.
Planer Rene Karnott vom Ingenieurbüro Wipfler aus Pfaffenhofen präsentierte das Werk. Bis alle auf 21 DIN-A4-Seiten beschriebenen Stellungnahmen von Behörden abgearbeitet waren, dauerte es aber. Große Änderungen oder gar Einwände gab es nicht. Die erwarten Firmenvertreter, Planer und Gemeinde auch nach der erneuten Auslegung nicht, wenn der Bebauungsplan im Frühjahr zur erneuten Beratung im Rat ansteht. Danach soll der Satzungsbeschluss erfolgen und dann könnten die Bauarbeiter anrücken, urteilte der Bürgermeister.
Im Gemeinderat ging es nach den Bauanträgen mit der Bildung einer Einrichtungseinheit für die gesamten Abwasserbeseitigungsanlagen weiter. Sowohl die Entwässerungssatzung als auch die Beitrags- und Gebührensatzung mussten neu ausgearbeitet werden. „Wir haben jahrelang darauf hingearbeitet”, kommentierte der Rathauschef und lobte dabei Geschäftsleiter Hermann Knöferl, der sich mit „Herzblut und Sachverstand” in die Materie eingearbeitet habe.
Ziel war nach der Auflösung der Teichkläranlagen in den Ortsteilen die Bildung einer Einrichtungseinheit, nachdem bisher alle drei Abwasseranlagen getrennt voneinander abgerechnet werden mussten. Heraus kamen nun neue Herstellungsbeitragssätze für die Grundstücksfläche von 1,74 Euro je Quadratmeter und 12,87 Euro für die Geschossfläche je Quadratmeter. „Diese Beitragssätze werden in Zukunft bei der Erhebung des erstmaligen Herstellungsbeitrags, zum Beispiel bei Neubauten, erhoben”, informierte Hermann Knöferl. Die Erhebung bei der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr erbrachte 1,33 Euro je Kubikmeter Schmutzwassergebühr und 0,08 Euro je Quadratmeter bei der Niederschlagswassergebühr. Die neue Satzung gelte ab dem 1. Januar, wurde mitgeteilt. pre