Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.01.2023 14:34

Es bleibt dabei: Kein Königreich Bayern

Die Verhandlung hätte vielleicht auch in die Zeit des Königlich Bayerischen Amtsgerichts gepasst, wo das Bier noch dunkel und die Menschen typisch waren. Aber die Monarchie ist im Laufe der Jahre irgendwie abhanden gekommen und so landete sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, direkt beim Präsidenten Dr. Nikolaus Müller.

Was war passiert? Ein Sielenbacher Bürger beantragte die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Dabei hat er angegeben, dass er neben der deutschen auch noch die Staatsangehörigkeit des Königreichs Bayern besitzt. Dieser Antrag wurde ihm vom Landratsamt Aichach-Friedberge abgelehnt. Daraufhin verklagte der Sielenbacher die Amtsleiterin persönlich.

Wie der Vorsitzende der 1. Kammer, Nikolaus Müller, ausführte, gibt es diesen Staatsangehörigkeitsnachweis tatsächlich, steht aber nicht jedem zu. „Hauptsächlich beantragen ihn Migranten, die nachweisen müssen, dass sie Deutsche sind“, erklärte Müller. Im vorliegenden Fall werde aber überhaupt nicht bezweifelt, dass es sich bei dem Kläger um einen Deutschen handelt.

Was genau hinter dem Antrag des Sielenbacher steckte, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der Kläger erschien nicht zur Verhandlung. „Schade, dass er nicht gekommen ist, ich hätte ihm gerne einiges erklärt“, bedauerte Müller. Zum Beispiel, dass Urkunden und Dokumente dieser Art vom Freistaat ausgestellt werden, nicht von einer Privatperson. Der Sielenbacher hätte also den Freistaat und nicht die Amtsleiterin verklagen müssen. Von daher sei eine inhaltliche Prüfung der Klage gar nicht mehr notwendig gewesen. Müller stellte aber trotzdem klar, dass die Klage auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg hatte, weil der Kläger keinen Anspruch auf einen Staatsangehörigkeitsausweis hat.

Weil der Kläger nicht erschien, konnte das Gericht kurzen Prozess machen. Sozusagen in der Mittagspause wurde die Klage zurückgewiesen. Was soll´s, das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus, in diesem Fall halt nicht im Königreich aber Freistaat Bayern, der auch ganz schön sein soll und natürlich ohne Staatsangehörigkeitsausweis.


Von Alfred Haas
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