Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 04.05.2023 13:50

Pflegebedürftige unterstützen

Privatpersonen können als sogenannte „Ehrenamtlich tätige Einzelhelfer“ für die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf im sozialen Umfeld Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Für die zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Menschen und die Unterstützung bei der Haushaltsführung können die gesetzlichen Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen, auch dann geltend gemacht werden, wenn die Dienstleistungen nicht von einem professionellen Anbieter wie beispielsweise einem ambulanten Pflegedienst oder einem zugelassenen Reinigungsdienst erbracht werden. Gemeint ist hier nicht die Behandlungspflege, sondern stundenweise Hilfsdienste, die Unterstützung des Nachbars oder der Nachbarin, wie sie ohnehin vielfach stattfindet. Hier ist eine Finanzierung durch die Pflegekassen möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei muss die Aufwandsentschädigung unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Das Landratsamt veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben einen achtstündigen Kurs und unterstützt bei den Formalitäten. Wichtig ist, dass Einzelhelfer nicht an eine Organisation angebunden, sondern vielmehr in eigener Verantwortung tätig sind. Der kostenlose Kurs findet am Mittwoch, 14. Juni, in der Zeit von 9.30 bis 16.30 Uhr im Kreisgut in Aichach statt. Eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 2. Juni bei angelika.manz@lra-aic-fdb.de, Telefon 08251/921234).

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