Die sieben Bezirke als dritte kommunale Ebene gibt es nur in Bayern. Sie übernehmen Aufgaben, die über das Leistungsvermögen der Landkreise hinausgehen. Zu den wichtigsten gehören soziale Aufgaben, etwa Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie, für Suchtkranke und Menschen mit Behinderung zu unterhalten und zu betreiben. Aber auch Teilbereiche der Jugendhilfe, das Sonderschulwesen sowie die Denkmal- und Heimatpflege fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bezirks. Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit den Landtagen gewählt - also auch am 8. Oktober.