Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Missbrauchsaffäre: Anklage gegen Linus Förster erhoben

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten und SPD-Politiker Linus Förster sind abgeschlossen. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen den 51-Jährigen - eine offizielle Bestätigung seitens der Behörde steht noch aus.
Auf Nachfrage der StadtZeitung erklärt der Anwalt Försters, Walter Rubach, aber, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen seinen Mandaten erhoben wurde. Allerdings kenne er noch keine Details aus der Anklageschrift, da ihm die Unterlagen noch nicht vorlägen. „Aber man kann sich ja denken, was da drin steht”, sagt Rubach.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, Matthias Nickolai, bestätigt, dass die Ermittlungen in diesem Fall abgeschlossen seien. „Es wurde eine Abschlussverfügung getroffen”, so Nickolai weiter. Damit lässt er allerdings offen, ob tatsächlich Anklage erhoben wurde. „Auskünfte zu Art und Inhalt der Abschlussverfügung können und werden erst dann erteilt, wenn alle Verfahrensbeteiligten hiervon Kenntnis haben. Das gebietet der Grundsatz eines fairen Verfahrens”, begründet er seine Zurückhaltung.
Seit Mitte Dezember 2016 besteht ein Haftbefehl gegen Förster. „Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften”, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg damals meldete. Förster sitzt derzeit in Haft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen.

Ausgangspunkt für die Untersuchung gegen Förster war ein angeblicher Vorfall mit einer Prostituierten. Als Förster heimlich Filmaufnahmen von ihr gemacht haben soll, sei es mit der Frau zum Streit gekommen. Das Ergebnis: Die Prostituierte wurde leicht verletzt und erstattete Anzeige.
Mitte November 2016 durchsuchten Polizeibeamte daher Wohnung und Büroräume des damaligen Abgeordneten in Augsburg und München. Auf den dabei beschlagnahmten Datenträgern fanden die Ermittler offenbar die jugend- und kinderpornografischen Dateien. Bei der Auswertung diese Materials müssen die Spezialisten dann auch jene Aufnahmen entdeckt haben, die eine Erweiterung des Haftbefehls um zwei Missbrauchsfälle zur Folge hatte.

Förster selbst hatte zu Beginn der Ermittlungen noch von „Vorwürfen rein privater Natur” gesprochen, legte aber alle politischen Ämter nieder - Förster war auch Vorsitzender der schwäbischen SPD.
Sobald nun geklärt wurde, welche Strafkammer des Landgerichts für den Fall zuständig ist, muss geprüft werden, ob es die Anklage zulässt. Ein Sprecher des Landgerichts war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus der zu erwartenden Strafe im Falle eines Schuldspruchs. Das Amtsgericht darf nur Freiheitstrafen bis zu vier Jahren verhängen.


Markus Höck
Markus Höck

Redakteur Augsburg-Redaktion

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