Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Steuergelder für einen Staatsfeind?

Wie das Staatliche Bauamt Augsburg betont, liege es nicht im Rahmen der Vergaberichtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie das Staatliche Bauamt Augsburg betont, liege es nicht im Rahmen der Vergaberichtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie das Staatliche Bauamt Augsburg betont, liege es nicht im Rahmen der Vergaberichtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie das Staatliche Bauamt Augsburg betont, liege es nicht im Rahmen der Vergaberichtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen. (Foto: Maximilian Tauch)
Wie das Staatliche Bauamt Augsburg betont, liege es nicht im Rahmen der Vergaberichtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen. (Foto: Maximilian Tauch)

Der Freistaat vergebe Steuergelder an einen Staatsfeind, so lautet der Vorwurf, den nun die bayerische SPD erhebt. Konkret betrifft die Kritik die Staatlichen Bauämter Augsburg und Kempten. Gemeint ist der Bauunternehmer Hans-Ulrich Kopp aus Stuttgart, der nach Recherchen des Medienhauses „Correctiv” an dem Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremen teilgenommen haben soll. Kopp bewegt sich verschiedenen Medienberichten zufolge seit Langem in rechtsextremen Kreisen. Er soll zudem der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Münchner Burschenschaft „Danubia” verbunden sein und wird als früherer Sprecher genannt. Eine Anfrage der SPD im Landtag an die Bayerische Staatsregierung ergab nun, dass die Baufirma „Lautenschlager & Kopp”, deren Geschäftsführer Hans-Ulrich Kopp ist, in zwei Fällen öffentliche Aufträge im Freistaat Bayern erhalten hat – genauer: in Schwaben.

Im Auftrag des Staatlichen Bauamts Kempten hat das Unternehmen im Jahr 2021 für die Schlösser- und Seenverwaltung einen neue Bodenbelag am Schloss Neuschwanstein verlegt. Wie das Staatliche Bauamt Augsburg auf Nachfrage erklärt, handle es sich bei seinem Auftrag um Gussasphaltarbeiten, die im Zuge der Teilsanierung eines Gebäudes in der Ulrich-Kaserne im Kleinaitinger Ortsteil Lechfeld-Nord erforderlich waren. Den Auftrag erhielt die Firma im November 2015, die Auftragssumme belief sich auf rund 21.000 Euro.

Aufgrund dieser Erkenntnisse fordert der bayerische SPD-Chef Florian von Brunn, dass Staatsregierung und öffentliche Stellen in Zukunft keine solchen Aufträge mehr erteilen: „Ich finde es unerträglich, wenn wir jemandem Steuergelder geben, der gegen unsere Verfassung und Demokratie arbeitet – also einem Staatsfeind. Vielleicht war das damals noch nicht bekannt. Aber jetzt muss damit Schluss sein.”

„Lautenschlager & Kopp” sei darüber hinaus am Bau des FC Bayern Campus in München beteiligt gewesen. „Auch private Auftraggeber wie zum Beispiel der FC Bayern sollten sich in Zukunft darüber informieren, wem sie Aufträge erteilen”, sagt von Brunn. Er warnt vor der Gefahr, „dass mit Geld aus solchen Aufträgen Naziaktivitäten finanziert werden”.

Die Hürden für einen Ausschluss von Vergabeverfahren sind hoch

Für Aufträge der öffentlichen Hand scheint von Brunns Forderung bei derzeitiger Rechtslage allerdings kaum umsetzbar. Die Hürden für einen Ausschluss von Vergabeverfahren sind hoch. Unternehmen können von Auftragsvergaben etwa ausgeschlossen werden, wenn leitende Personen wegen Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Geldwäsche, Betrug, Bestechung, Steuerhinterziehung und ähnlichen Delikten rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen das Unternehmen eine entsprechende Geldbuße verhängt wurde.

„Die Vergaberichtlinien des Freistaats Bayern, welche im Vergabehandbuch Bayern dokumentiert sind, legen den Fokus auf die fachliche Qualifikation und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen, die Aufträge erhalten”, erklärt Uwe Fritsch, Leiter des Staatlichen Bauamts Augsburg. „Es liegt nicht im Rahmen dieser Richtlinien, die politische Gesinnung der Unternehmer zu prüfen”, betont der Behördenleiter. Die Auswahl der Auftragnehmer erfolge auf Basis von objektiven Kriterien, um sicherzustellen, dass die besten Dienstleister für die jeweiligen Projekte ausgewählt werden. Unabhängig davon sollten Vorwürfe bezüglich der politischen Gesinnung angemessen geprüft und gewertet werden. „Zum damaligen Zeitpunkt lagen dem Bauamt jedoch keine Hinweise auf rechtsextremistische Bestrebungen des Unternehmers vor.”


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

north