Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Kampfausbildung im Ausland: Ehemaliger PKK-Anhänger in Augsburg vor Gericht

Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. (Symbolfoto: mjt)
Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. (Symbolfoto: mjt)
Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. (Symbolfoto: mjt)
Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. (Symbolfoto: mjt)
Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. (Symbolfoto: mjt)

Ein inzwischen 26-Jähriger hat sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten müssen, weil er, so der Vorwurf, im Juni 2017 zu einer Kampfausbildung ins Ausland ausreiste. Laut Gericht gehörte der Angeklagte „im Tatzeitraum der radikalen Ideologie der terroristischen Vereinigung PKK an und sympathisierte mit dieser”.

Der Mann habe sich daher in Frankfurt am Main einer der PKK nahestehenden kurdischen Jugendgruppe angeschlossen und sei wenige Tage später auf dem Landweg ausgereist. In den auf dem Staatsgebiet der Türkei gelegenen Kurdengebieten habe sich der damals Jugendliche als Kämpfer ausbilden lassen.

Das Amtsgericht verurteilte den geständigen Angeklagten nun zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 8 Monaten auf Bewährung. Strafmildernd sei die Vorstrafenfreiheit des 26-Jährigen berücksichtigt worden und die Tatsache, dass die Tat schon lange zurück liege.

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