Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.01.2022 17:35

Huhn, Gans und Ente in Gefahr?

Speziell Wasservögel   gelten als starke Überträger des Vogelgrippe-Virus.	Foto: Sebastian Hofmann (Foto: Sebastian Hofmann)
Speziell Wasservögel gelten als starke Überträger des Vogelgrippe-Virus. Foto: Sebastian Hofmann (Foto: Sebastian Hofmann)
Speziell Wasservögel gelten als starke Überträger des Vogelgrippe-Virus. Foto: Sebastian Hofmann (Foto: Sebastian Hofmann)
Speziell Wasservögel gelten als starke Überträger des Vogelgrippe-Virus. Foto: Sebastian Hofmann (Foto: Sebastian Hofmann)
Speziell Wasservögel gelten als starke Überträger des Vogelgrippe-Virus. Foto: Sebastian Hofmann (Foto: Sebastian Hofmann)

Wie das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, ist bislang kein weiterer Fall der Vogelgrippe aufgetaucht. Es bleibt also vorläufig bei einem Schwan, den das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit dem Neuburger Ortsverband des Technischen Hilfswerks am Tag vor Heiligabend aus der Donau im Bittenbrunner Stausee geholt hatte. Das verendete Tier war Spaziergängern aufgefallen. Verdachtsfälle, gibt das Landratsamt bekannt, habe man derzeit keine. Erst wenn das Virus weitere Male durch Laboranalyse nachgewiesen werden kann, werde die Lage neu bewertet.

Fest steht für die Expertinnen und Experten aus dem Veterinäramt, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen der aktuellen Variante und der des Vorjahres gibt. „Bei beiden Formen, H5N1 und H5N8, handelt es sich um Subtypen, die zu den hochpathogenen, stark krankmachenden Influenza A-Viren gehören und sich klinisch als Geflügelpest (HPAIV) äußern”, heißt es als Antwort in der Anfrage unserer Zeitung. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend. Das Krankheitsbild beider Subtypen kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten variieren. „Die HPAIV-Infektion ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Weitere Symptome sind Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung”, heißt es weiter.

Angst um den Freilauf ihrer Tiere müssen Geflügelhalter derzeit nicht haben. Wie das Veterinäramt auf Anfrage klarstellt, gibt es aktuell keine Überlegungen, ein Aufstallungsgebot wie im vergangenen Jahr zu erlassen. Damals hatten auf Anordnung der Behörden alle Tiere im Stall gehalten werden müssen, um den Eintrag in die Herden einzudämmen. Ausnahmen gab es nur für Anlagen, die eine Voliere mit fester, undurchlässiger Überdachung hatten. Hintergrund dafür ist, dass die Vogelgrippe-Viren auch über den Kot überfliegender Wildvögel übertragen werden können. „In der unmittelbaren Nähe des Fundortes des positiven Schwanes befindet sich kein Betrieb mit Geflügelhaltung. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt noch von einer Aufstallungspflicht im Landkreis abgesehen”, lautet die Antwort auf die Anfrage unserer Zeitung. Dies entspreche dem Vorgehen in anderen bereits betroffenen Landkreisen. Unter Einbeziehung der Risikoeinschätzung des FLI sowie der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen in Deutschland und den Nachbarstaaten, müsse auch für Bayern von einem hohen Risiko der weiteren Verbreitung des Erregers in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, schreibt das Veterinäramt. Dabei gelte es, einen Eintrag in die Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände zu verhindern.

Bei weiterem Ansteigen der Fallzahlen, womit laut Behörde derzeit zu rechnen sei, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen wie die Aufstallungspflicht erforderlich werden. Darauf müssen sich Geflügelhalter vorbereiten.

Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen sei deshalb die beste Maßnahme zum Schutz der Bestände. Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.


Von Tanja Marsal
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