Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.12.2023 06:00

Flüchtlinge eingeschleust

<b>Ein Schleuser</b> ist kürzlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Fotolia)
Ein Schleuser ist kürzlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Fotolia)
Ein Schleuser ist kürzlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Fotolia)
Ein Schleuser ist kürzlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Fotolia)
Ein Schleuser ist kürzlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: Fotolia)

Flüchtlinge illegal nach Deutschland schleusen, um damit schnell viel Geld zu verdienen, das wollte ein 43-jähriger Türke. Doch der Schuss für den Mann, der in der Schweiz lebt und liiert ist, ging nach hinten los. Statt in Luxus und Wohlstand landete er in deutscher Untersuchungshaft. Jetzt machte das Augsburger Amtsgericht kurzen Prozess mit ihm. Richterin Dr. Alexandra Lehner verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Noch bevor die Verhandlung richtig losging, beantragte Verteidiger Felix Hägele ein Hintergrundgespräch, „damit wir nicht aneinander vorbeireden“. Das lag auch im Sinn von Staatsanwältin Elisabeth Akindele.

Hinter verschlossenen Türen wurde ausgehandelt, dass die Strafe nicht höher als zwei Jahre betragen soll. Mit der Voraussetzung, dass der Angeklagte „ein voll umfängliches Geständnis“ ablegt. Auf diesen Deal ließ sich der arbeitslose Elektromonteur gerne ein. Ohne Umschweife und ohne lange Herumzudrucksen gab er alle Vorwürfe der Staatsanwältin zu.

Demnach hat der Türke mit seinem Auto innerhalb einer Woche 17 Personen nach Deutschland eingeschleust. Die Flüchtlinge kamen aus verschiedenen Ländern, hauptsächlich aber aus der Türkei und Afghanistan. Fünf Fahrten waren dazu nötig. Pro Fahrt kassierte er zwischen 400 und 500 Euro. Laut Staatsanwältin Elisabeth Akindele wollte der Angeklagte mit den illegalen Transporten auch künftig seinen Lebensunterhalt bestreiten. Aber die Einnahmequelle versiegte sehr schnell. Im Juli dieses Jahres war damit Schluss.

Auf dem Weg nach München fiel der Wagen des 43-Jährigen einer Polizeistreife in Eurasburg auf. Bei der Kontrolle merkten die Beamten sehr schnell, dass hier etwas nicht stimmt. Der Türke wurde festgenommen und kam in U-Haft. Für die letzte Fahrt gab es auch kein Geld mehr.

Mit seinem Smartphone schoss der Angeklagte ein Beweisfoto von der Ankunft der geschleusten Personen und schickte es an bislang unbekannte Hintermänner. Die „dicken Fische“ schwimmen also weiterhin im Haifischbecken, denn verraten hat der 43-Jährige seine Auftraggeber nicht. Auch auf Nachfragen des Gerichts nicht: „Weitere Angaben werden nicht gemacht“, betonte der Rechtsanwalt. Weil der Angeklagte „sehr kooperativ“ und „justizfreundlich“ war, kam er mit einer milden Strafe davon. Immerhin sieht das Gesetz in so einem Fall einen Strafrahmen von zehn Monaten bis zehn Jahren vor. Außerdem war es das erste Mal, dass der Türke vor einem deutschen Gericht stand.

Das Gericht war der Auffassung, dass sich der Angeklagte das Urteil zur Warnung nimmt, und keine weiteren Straftaten begeht. Noch im Gerichtssaal wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Mann konnte nach langer Zeit wieder zurück in die Schweiz reisen.


Von Alfred Haas
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