Die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer stößt nach wie vor auf viel Kritik. Nun hat der Verein WSA (Wir sind Augsburg) zwei Bürgerbegehren gegen die höheren Steuern gestartet.
„Für mich als Bürgerin der Stadt Augsburg und WSA-Vorsitzende sowie meine Mitstreiter ist nicht mehr nachvollziehbar, wieso die bei weitem nicht so wirtschaftsstarke Stadt Augsburg nunmehr mit 555 Hebesatzprozentpunkten eine höhere Grundsteuer B aufweist als die bayerische Hauptstadt München mit 535 Prozentpunkten (seit 2010 gleich)”, begründet WSA-Vorsitzende Anna Tabak die beiden Bürgerbegehren. Mit der Steuererhöhung würden die Augsburger CSU, SPD und Grünen dem Prinzip den Rücken zu wenden, für möglichst preiswerten Wohnraum zu sorgen, „denn die Immobilienbesitzer werden folgerichtig die massiv um 70 Punkte erhöhte Grundsteuer an die Mieter weitergeben, so dass über die Warmmiete das Wohnen in Augsburg noch teurer wird”.
Das gelte auch für die Gewerbesteuer, die um 35 Hebesatzprozentpunkte auf 470 Punkte erhöht wurde. „Die Augsburger Unternehmen werden somit zusätzlich belastet, obgleich schon zuvor ein ungleicher Wettbewerb mit den unmittelbaren Nachbargemeinden bestand, die beispielsweise nur 340 Prozentpunkte aufweisen (Neusäß, Stadtbergen) oder 350 (Friedberg, Königsbrunn) und 360 (Gersthofen)”, kritisiert Tabak.
Aus der Steuererhöhung erhofft sich die Stadt 16 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Haushalt 2016. Daher wird sie sich vermutlich gegen die beiden Bürgerbegehren zur Wehr setzen. Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht, ist die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren doch höchst fragwürdig.
Im Artikel 18a der Gemeindeordnung steht dazu: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über die Haushaltssatzung.” Steuererhöhungen gehören allerdings zur Haushaltssatzung, somit würden die Bürgerbegehren in einen nicht zulässigen Bürgerentscheid münden. Wie WSA mit dieser Problematik umgehen möchte ist noch offen, der Verein hat allerdings für eine Pressekonferenz weitere Details angekündigt.