Vor knapp acht Jahren hat der Altomünsterer Gemeinderat zuletzt ausführlich und kontrovers über die Hundesteuern diskutiert und sie schlussendlich deutlich angehoben. So auch am vergangenen Dienstag.
Die neuen Tarife, die ab dem 1. Januar 2024 gelten lauten: für den ersten Hund 66 Euro (bisher 60 Euro), für den zweiten Vierbeiner 130 Euro (bisher 100 Euro) und für den dritten 180 Euro (bisher 120 Euro). Die sehr geringe Anhebung für den ersten Hund begründete Bürgermeister Michael Reiter (FWG) mit der Tatsache, dass es gerade Rentnerinnen und Rentner seien, die sich einen Hund als Hausgenossen aussuchten, um der Vereinsamung zu entgehen. Für den dritten und jeden weiteren Hund hatten Reiter und seine Verwaltung ursprünglich eine Gebühr von 156 Euro vorgesehen. Auf Vorschlag aus den Ratsreihen wurden daraus 180 Euro.
Bei Kampfhunden wird die Steuer generell auf 1200 Euro festgelegt – hier galt bisher ebenfalls eine Staffelung, die bei 600 Euro ansetzte und über 1000 Euro (für das zweite Exemplar) bis zu 1200 Euro (für den dritten und jeden weiteren Kampfhund) führte. Tatsächlich ist aber kein einziger Kampfhund im Rathaus steuerlich erfasst – mithin müssen alle Exemplare, denen man zuweilen mit oder ohne Leine auf Feld, Wald oder Flur begegnet, aus anderen Kommunen stammen beziehungsweise von ihren Besitzern dort gehalten werden. Als Kampfhunde gelten laut einer bayerischen Verordnung beispielsweise Pit-Bulls, Mastiffs oder auch Rottweiler.
Hubert Güntner (FWG) hakte nach, ob es „Dunkelziffern“ zu nicht gemeldeten Hunde gebe. Geschäftsstellenleiter Christian Richter verneinte. „Im Rathaus glauben wir an das Gute im Menschen und daran, dass alle ihren Verpflichtungen nachkommen.“ Marianne Kerle (CSU) wollte sich damit nicht begnügen. Sie verwies auf die Pflichten, die Landwirte bei der Haltung von Nutztieren hätten. Da ein Hunde-Prüfungssystem jede Rathausverwaltung überfordern würde, wie Richter betonte, schlug Kerle vor, die Bevölkerung nochmals öffentlich auf die Meldepflicht hinzuweisen. Zumal ja auch Kosten entstünden, etwa durch die Aufstellung von Sammeltüten und Behältern für die eingetüteten Hinterlassenschaften.