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Aichacher Zeitung LogoStadtwerke-Fusion: Nach Gerichtsurteil will die Stadt Augsburg künftig „möglichst fehlerfrei agieren “ | Aichacher Zeitung

Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Stadtwerke-Fusion: Nach Gerichtsurteil will die Stadt Augsburg künftig „möglichst fehlerfrei agieren “

Im Sommer 2015 sprachen sich die Bürger gegen die Fusion aus. Die Stadt Augsburg und OB Kurt Gribl hätten sich dies anders gewünscht. (Foto: Markus Höck)
Im Sommer 2015 sprachen sich die Bürger gegen die Fusion aus. Die Stadt Augsburg und OB Kurt Gribl hätten sich dies anders gewünscht. (Foto: Markus Höck)
Im Sommer 2015 sprachen sich die Bürger gegen die Fusion aus. Die Stadt Augsburg und OB Kurt Gribl hätten sich dies anders gewünscht. (Foto: Markus Höck)
Im Sommer 2015 sprachen sich die Bürger gegen die Fusion aus. Die Stadt Augsburg und OB Kurt Gribl hätten sich dies anders gewünscht. (Foto: Markus Höck)
Im Sommer 2015 sprachen sich die Bürger gegen die Fusion aus. Die Stadt Augsburg und OB Kurt Gribl hätten sich dies anders gewünscht. (Foto: Markus Höck)

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zum ersten Bürgerbegehren über die Fusion der Stadtwerke-Energiesparte mit Erdgas Schwaben meldet sich nun die Stadt Augsburg zu Wort. Das Münchner Gericht hatte der Bürgerinitiative „Stadtwerke in Bürgerhand“ im Nachhinein Recht gegeben. Als „Orientierung“ für künftige Bürgerbegehren versteht Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl das Urteil.

Vor fast zwei Jahren stimmten die Augsburger gegen den Zusammenschluss von Stadtwerke und Erdgas Schwaben. Die Bürgerinitiative brauchte dafür zwei Anläufe, denn die Stadt erklärte die erste Fassung des Bürgerbegehrens für unzulässig. In der ersten Version der Unterschriftensammlung hatte die Initiative nicht nur die Energie-sparte, sondern auch die Themenkomplexe Verkehr und Wasser miteinbezogen.

Das sei irreführend, da es der Stadt und den Stadtwerken nur um die Energiesparte gehe, so die damalige Begründung der Verwaltung und des Stadtrats.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat nun aber betont, dass Bürgerbegehren durchaus grundsätzlich formuliert werden dürfen und sich nicht nur auf den konkreten Fall beziehen müssen.

Das Urteil soll der Stadt nun „als Richtschnur dienen“, so schreibt diese in einer Pressemitteilung, in der sie jedoch erneut betont, dass das Verwaltungsgericht Augsburg die Einschätzung der Stadt zunächst bestätigt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof in München, als nächsthöhere Instanz, sah das anders. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun andere Erwägungen zugrunde gelegt“, wird OB Gribl in der Pressemitteilung zitiert.

„Es geht uns nun jedoch nicht darum, eine Konfrontation mit der Bürgerinitiative ,Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand’ zu suchen. Vielmehr gibt uns das Urteil Orientierung, wie wir in Zukunft mit Fragestellungen zu Bürgerbegehren umgehen werden”. Man sehe sich die Urteilsbegründung nun näher an, „damit wir in Zukunft möglichst fehlerfrei agieren können“.

Eine Fusion sei kein Thema mehr bei den Stadtwerken Augsburg. „Es gibt keinerlei Überlegungen oder Planungen, dass etwas privatisiert wird“.


Von Janina Funk

Redakteurin Augsburg-Redaktion

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