Der Tochter flatterte wenig später ein Strafbefehl ins Haus: 2400 Euro Bußgeld sollte sie zahlen und 13 Monate den Führerschein abgeben. Dagegen legte die 27-Jährige Widerspruch ein. Jetzt musste sie vor dem Aichacher Amtsgericht erklären, warum.Sie sei überhaupt nicht betrunken hinterm Steuer gesessen, erzählte sie Richterin Eva Grosse. Es stimme zwar, dass ihr Auto vor dem Haus vom Papa stand, dem sie „Bilder bringen” wollte. Aber sie sei nicht nächtens, sondern schon am Nachmittag dorthin gefahren und habe dann festgestellt, dass ihr Auto den Geist aufgibt und nicht mehr anspringt. Das Auto habe sie deshalb vor der Gartentür ihres Vaters stehen lassen. Ihren Papa habe sie aber nicht gesprochen, stattdessen die Mama telefonisch gebeten, sie abzuholen. Was diese auch getan habe. Daheim habe man dann gebechert. „Wieviel, weiß ich nicht mehr.”Dazu muss man wissen: Die Familie lebt seit längerem getrennt, die Tochter bei der Mutter etwa 25 Autominuten entfernt. Man versteht sich nicht mehr, es kommt oft zu Streitereien. Wie eben auch in jener Dezembernacht. Worum es dabei ging, wurde bei Gericht nicht behandelt. Zwei Zeugen sagten jedenfalls aus, dass ein solches Geschrei war, dass sie eine gesellige Bierrunde in einer nahe gelegenen Hütte verließen, um nach dem Rechten zu sehen.Sie trafen die Frauen auf der Straße, beide wollten mit ihrem jeweiligen Auto wegfahren. Weil sie sichtlich angetrunken gewesen seien, habe man ihnen angeboten, ein Taxi zu rufen. Mutter und Tochter lehnten ab. Sie wollten, jede den Autoschlüssel in der Hand, in ihre Wagen steigen. Das wussten die beiden Männer zu verhindern, indem sie sich vor die Autotüren stellten und den Zugang versperrten. Einer der Zeugen, ein Feuerwehrmann: „Ich bin ja öfter bei Unfällen. Ich weiß, was passieren kann, wenn jemand betrunken fährt.”Statt eines Taxis riefen die Helfer dann die Polizei. Die nahmen die beiden Frauen mit auf die Dienststelle. Ein Alkoholtest ergab den Wert von 1,99 Promille bei der Tochter. Die schilderte dem Gericht, nur als Beifahrerin mit der Mama gekommen zu sein. Diese Version wollte Richterin Grosse allerdings nicht glauben. Zumal die Zeugen versichert hatten, am Abend kein einziges liegengebliebenes oder defektes Auto gesehen zu haben. „Unser Dorf ist so klein, da wäre ein fremdes geparktes Auto aufgefallen.”Richterin Grosse verzichtete darauf, die - vermutlich befangene - Mutter der 27-Jährigen zu vernehmen. Nicht einmal Jürgen Kugler, der Verteidiger der Angeklagten, sah eine Chance, seine Mandantin vor einer Strafe zu bewahren. Nach einem eindringlichen Gespräch akzeptierte die schließlich den Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 40 Euro.