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Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Trio entführt 56-jährigen Augsburger und hält ihn schwerverletzt in dessen Wohnung gefangen

Nachdem ein 56-Jähriger Augsburger am 12. Februar 2017 überfallen, entführt und 56 Stunden lang in seiner Wohnung in Hochzoll festgehalten worden war, sind die drei Täter nun vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Zuvor hatte auch das Opfer noch als Zeuge ausgesagt, der Diplomingenieur ist seit der Entführung im vergangenen Jahr dauerhaft körperlich geschädigt. „Im Ergebnis müssen wir alle froh sein, dass er das überlebt hat“, sagte Richter Roland Christiani am letzten Verhandlungstag.

Die drei Angeklagten, zwei junge Männer und eine Frau, hatten sich nach eigener Aussage aus Geldnot für den Überfall entschieden. Als Lockvogel hatte sich die junge Frau auf einem Dating-Portal im Internet angeboten, um ihre Freier schließlich zu überfallen. Ein erster Versuch, bei dem sie einen Mann im Auto treffen wollte, scheiterte, da dieser misstrauisch wurde und die Türen verriegelte. Das zweite Opfer lud sie deshalb in eine Wohnung in Öhringen ein. Den Mann zu entführen sei aber nicht geplant gewesen.

Sie hätten in Panik gehandelt, sagten die Angeklagten vor Gericht. Als der 56-Jährige gegen 6.30 Uhr auf die Wohnung zuging, hielten sie ihn fest, die Frau sprühte ihm Pfefferspray ins Gesicht. Doch der Augsburger riss sich los, woraufhin einer der Angeklagten ihn mit dem Auto verfolgte und überfuhr.

Der 56-Jährige wurde frontal erfasst und schwer verletzt. Ein Versehen, behauptete der Angeklagte. Die Täter nahmen dem Verletzten 700 Euro ab, luden ihn ins Auto und fuhren ihn in seine Wohnung in Hochzoll. Dort verlangten sie mehr Geld von ihrem Opfer. Es habe während seiner Gefangenschaft Momente gegeben, in denen er mit seinem Leben abgeschlossen habe, erzählte der Geschädigte. Erst als sein Bewacher einschlief traute er sich, nach zweieinhalb Tagen, um Hilfe zu rufen. Nachbarn wurden auf die Rufe des Schwerverletzten aufmerksam und alarmierten die Polizei. So konnte er nach 56 Stunden befreit werden.

Der Sachverhalt sei „glasklar“, fasste Christiani zusammen. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. „Es ist zu dieser Zeit kein Schritt von Ihnen gemacht worden, der keine Straftat war“, sagte ihnen der Richter. „Wir sehen hier eine Bereitschaft, immer eins draufzulegen. Erst Betrug, dann die Bereitschaft, in dieser Art und Weise handgreiflich zu werden.“ Er unterstelle den Angeklagten zwar nicht, dass ihnen das Schicksal des Opfers egal war - allerdings hätten sie sich rasant einem Punkt genähert, an dem sie keinen Einfluss mehr auf sein Überleben gehabt hätten. Der Entführte litt an einer fortschreitenden Blutvergiftung, und konnte erst um „fünf vor zwölf“ ins Krankenhaus gebracht werden, betonte Christiani.

Alle drei Angeklagten waren bereits vorbestraft, der älteste, ein 26-Jähriger und der mutmaßliche Anführer der Gruppe, in mehreren Fällen als seine beiden Mitstreiter. Er hatte das Opfer auch überfahren. Die Verteidiger der beiden jüngeren Täter bestanden darauf, dass ihre Mandanten sich nur auf Drängen des Anführers an den Überfällen beteiligt hätten. Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn mit zwölfeinhalb Jahren die längste Strafe.

„Es war nicht gerade das einfachste Verfahren“, merkte Roland Christiani an, er habe sich überdurchschnittlich lange beraten. Er glaube aber nicht, dass der ältere Angeklagte ohne den Ansporn seiner beiden Komplizen in diese „Spirale der Gewalt“ verfallen wäre. Letztendlich verurteilte das Gericht die beiden jüngeren Täter wegen erpresserischen Menschenraubs, Betrugs und Diebstahls in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von jeweils acht Jahren und den „Anführer“ zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren.

Aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit müssen sie nicht die gesamte Strafe im Gefängnis absitzen. Die Angeklagten werden nach zwei Jahren beziehungsweise nach drei Jahren und sechs Monaten zur Therapie in eine Klinik eingewiesen. Sie müssen zudem jeweils 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie den erbeuteten Geldbetrag durch Vermögensabschöpfung begleichen. „Ich wünsche Ihnen Dreien, dass Sie das beste daraus machen und wenn irgendwie möglich hier nicht noch einmal aufkreuzen“, beendete Roland Christiani die Verhandlung.


Von Laura Türk
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