Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? 74-Jähriger teilte fremdenfeindliche Äußerungen auf Twitter
Augsburg - Fallen die Äußerungen des Angeklagten noch unter die Meinungsfreiheit, oder handelt es sich dabei um Volksverhetzung? Vor allem um diese Frage ging es laut Richter Thomas Müller-Froelich bei einem Prozess am Donnerstag vor dem Augsburger Amtsgericht, denn den Sachverhalt selbst stritt der Angeklagte nicht ab: Der 74-Jährige aus Stadtbergen hatte auf seinem Twitter-Account über mehrere Monate hinweg Inhalte, unter anderem der AfD, geteilt und kommentiert. „Das sind Menschen zweiter und dritter Klasse”, schrieb er etwa zu einem Wahlplakat der AfD, das demonstrierende Asylsuchende zeigte. Das Gericht verurteilte den Rentner nun zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.