Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

81-Jährige wegen Beschimpfungen zu Geldstrafe verurteilt

Wegen ausländerfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigung wurde eine Seniorin zu 150 Tagessätzen verurteilt.  (Symbolfoto: Laura Türk)
Wegen ausländerfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigung wurde eine Seniorin zu 150 Tagessätzen verurteilt. (Symbolfoto: Laura Türk)
Wegen ausländerfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigung wurde eine Seniorin zu 150 Tagessätzen verurteilt. (Symbolfoto: Laura Türk)
Wegen ausländerfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigung wurde eine Seniorin zu 150 Tagessätzen verurteilt. (Symbolfoto: Laura Türk)
Wegen ausländerfeindlichen Beschimpfungen und Beleidigung wurde eine Seniorin zu 150 Tagessätzen verurteilt. (Symbolfoto: Laura Türk)

Wegen zwei Fällen von ausländerfeindlichen Beschimpfungen musste sich eine 81-jährige Frau vor kurzem vor Gericht verantworten. Sie hatte Widerspruch gegen zwei Strafbefehle von jeweils 120 und 50 Tagessätzen wegen Volksverhetzung und Beleidigung

Laut Anklage soll die Frau im Juli 2023 gleich zweimal in einer Filiale eines Schuhgeschäfts negativ aufgefallen sein. Im ersten Fall hatte die 81-Jährige mitbekommen, dass weitere Kundinnen beim Anprobieren der Schuhe keinen Probierstrumpf trugen. Dabei soll die Frau drei Kopftuch tragende Kundinnen im Laufe eines Streits als „scheiß dreckige Ausländer” betitelt und weiter geäußert haben, dass diese sich in ihr Land „verpissen” sollten, nachdem sie ihnen beide Mittelfinger zeigte. Wenige Tage später trug sich dann ein weiterer Fall zu, bei dem es erneut um Probierstrümpfe ging. Diesmal geriet die Frau mit einer Verkäuferin in Streit, weil sie der Meinung war, dass zu wenige Probierstrümpfe vorhanden waren. Im Laufe der Auseinandersetzung soll die Angeklagte in Richtung der im Laden anwesenden Personen „Scheiß Ukrainer“ und „Scheiß Ausländer“ gerufen haben. Gegenüber der Verkäuferin soll die Angeklagte „Sie gehören doch auch zum selben Pack“ geäußert haben und dann ebenso beide Mittelfinger gezeigt haben.

Der 81-Jährigen wurden Volksverhetzung und Beleidigung zur Last gelegt. Gegen die beiden Strafbefehle hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam in der sie, wie das Amtsgericht mitteilte, wegen der ersten Tat zu 150 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt wurde. Bezüglich des weiteren Vorfalls wurde die Frau allerdings freigesprochen, da ihr die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pm)

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