Urteil des Augsburger Amtsgerichts: Vermietung nur „an Deutsche” ist unzulässig
Das Urteil ist gefallen: Es ist nicht rechtsmäßig, eine Wohnungsannonce öffentlich mit der Bedingung „an Deutsche” zu versehen, oder, wie Richter Andreas Roth in seiner Urteilsbegründung erklärte, in der Umkehrung „nicht an Ausländer” zu vermieten.